Die Rechtsschutzversicherung für den Verein

Rechtsprobleme treten überall auf. Auch Ihr Verein kann betroffen sein. So manches lässt sich am Ende nicht im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Da ist es beruhigend eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Aber die ist nicht gesetzlich oder kostenfrei. Wenn Sie rechtlich auf Nummer sicher gehen wollen, muss Ihre Gemeinschaft zum Schutz selbst in die Tasche greifen.

Ihr Verein ist in seiner ehrenamtlichen Arbeit auf Entspannung und Homogenität ausgerichtet. Spannungen, die menschlicherweise trotzdem innerhalb Ihrer Gemeinschaft auftreten, werden im klärenden Gespräch beseitigt. Und wird es mal haariger, nehmen sie zur Klärung die Vereinssatzung zu Hilfe. Aber was geschieht, wenn Ihr Verein, unverschuldet oder nicht, doch mal mit dem Gesetz in Konflikt gerät oder Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen? Gesetzlich verankerte Hilfen gibt es nicht und Rechtsbeistände sind teuer. Eine Rechtsschutzversicherung für Vereine ist überlegenswert.

Vor der Überlegung oder dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Vereine steht für Ihre Gemeinschaft erstrangig die eigene Kostenfrage. Die meisten Gruppierungen haben kein üppiges Budget und müssen daher ihre finanziellen Mittel punktgenau einsetzen. Bei Versicherungen wird dreimal überlegt. Und ein Rechtsschutz gilt bei Vereinen oft als hinterrangig. Bis etwas Unvorhergesehenes geschieht.

Sie müssen selbst abwägen, welche Risiken Ihr Vereinsleben birgt. Danach entscheidet sich die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung. Dort wo öffentliches Interesse und Gesetze anhängig sind oder sich viele Menschen aktiv oder passiv bewegen, verbergen sich auch juristische Streitigkeiten und rechtliche Probleme. 

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreits versichert wird. Diese Versicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete. Sie ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.

Die Rechtsschutzversicherung für Vereine 
Der Vereinsrechtsschutz regelt sich für Versicherungsanbieter über die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen § 24 Abs. 1b (Wichtigste Regularien im Auszug):

1. Versicherungsschutz besteht für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen. 

2. Der grundlegende Versicherungsschutz umfasst:                                       

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz (nur Verein)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar-und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz 

3. Jedwede Wahrnehmungen mit motorgetriebenen Fahrzeugen sind nicht versichert. 

Versicherungsanbieter gibt es wie Sand am Meer. Ebenso vielfältig sind die Details eines Versicherungsangebotes. Der eine belässt es beim Standard, der andere bietet mehr oder Sie lassen sich ein individuelles Paket schnüren.

Weitere Versicherungsschutzmöglichkeiten in der Rechtsschutzversicherung für Vereine sind:

  • Vertrags-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz 

Nicht alle Versicherer bieten Rechtsschutzversicherungen für Vereine an. Nutzen Sie alle Kommunikationsmöglichkeiten zur Erforschung. Holen Sie sich auf jeden Fall mehrere Angebote ein. Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen, hier gibt es Unterschiede.  

Sind Sie ein eingetragener und gemeinnütziger Verein, der auch noch einem übergeordneten Verband angehört, kann es Vergünstigungen geben. Versicherer, die Verbände und ihre Mitgliedsvereine versichern, gewähren über die Masse finanzielle und ideelle Rabatte.