Trotzdem sollten Sie auch werbliche E-Mails nicht einfach so "heraushauen". Lesen Sie in der Checkliste, an welche Punkte Sie sich halten müssen, damit Sie rechtlich nicht belangt werden können und gleichzeitig Werbeerfolg haben.
- wird an Interessenten geschickt, deren Einverständnis zum Empfang von Werbe-E-Mails Ihnen vorliegt.
- wird ausnahmsweise auch an Kunden geschickt, wenn diese Ihnen ihre E-Mail-Adresse beim Kauf gegeben haben, Sie für ein ähnliches Angebot wie bei vorherigen Käufen werben und der Kunde den Empfang von Ihren Werbe-E-Mails nicht abgelehnt hat.
- wird niemals an einen andren als den genannten Personenkreis verschickt.
- gibt dem Kunden die Möglichkeit, weitere Werbe-E-Mails von Ihnen abzulehnen.
- enthält ein Impressum mit allen Angaben zu Ihrem Unternehmen, die nach dem Teledienstegesetz auch auf einer Internet-Homepage stehen müssen.
- dient nicht nur der Werbung, sondern gibt dem Empfänger wertvolle Informationen.
- gibt nur solche Informationen, die glaubwürdig sind, weil Sie ein Experte für das Thema sind.
- ist so aufgemacht, das der Empfänger sachliche Aussagen von Werbung unterschieden kann.
- zeichnet sich durch Kürze aus und bringt die Inhalte ohne Umschweife auf den Punkt.
- enthält keine Grafiken und Formatierungen, weil das E-Mail-Programm des Empfängers diese womöglich nicht richtig wiedergibt.
- enthält keine virengefährdeten Anhänge, die der Empfänger ohnehin nicht öffnen wird.