Achtung, wenn Sie Autoresponder einsetzen

Autoresponder, also automatisch versandte E-Mails, können bereits unerlaubte Werbung sein, so eine Entscheidung des Amtsgerichts München. Derzeit können Sie gar nicht vorsichtig genug sein, wenn Sie E-Mail-Werbung einsetzen.

Autoresponder als unerlaubte Werbung eingestuft
Immer mehr E-Mail-Werbung wird als wettbewerbswidrig eingestuft. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 9. Juli 2009 (Az. 161 C 6412/09) ist nun auch beim Einsatz von Autorespondern Vorsicht geboten. Die automatisch versandten E-Mails können unerlaubte Werbung darstellen, wie aus der Entscheidung des Münchener Gerichts hervorgeht.

Autoresponder wettbewerbswidrig? Der Fall:
Ein Kläger erhielt eine unverlangt zugesandte Werbe-E-Mail. Er beantwortete sie umgehend, indem er das Angebot ablehnte und das Unternehmen aufforderte, die Zusendung der Werbe-Mails einzustellen und seine Daten zu löschen. Als Antwort erhielt er eine mittels Autoresponder versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens. Daraufhin klagte er gegen das Unternehmen.

Dieses verteidigte sich damit, dass die E-Mail Autoresponder-Werbung darstelle, die nur dann verwendet werde, wenn bei dem Unternehmen bereits eine Zuschrift eingegangen sei. Das Gericht entschied, dass ein einmaliger E-Mail-Kontakt nicht ausreichend sei, um von einer Einwilligung zur Zusendung von Werbe-E-Mails auszugehen.

Autoresponder nur nach schriftlicher Einwilligung
Autoresponder sollten Sie also nur vorsichtig einsetzen, besonders bei Privatpersonen: Autoresponder-Mails dürfen Sie nur dann verschicken, wenn Ihnen eine schriftliche Einwilligung zum Erhalt von Werbe-Mails vorliegt.