DIN 5008: Wortergänzungen richtig schreiben

Die DIN 5008 gibt die Regeln für die Textgestaltung vor, unter anderem auch für die richtige Schreibweise von Wortergänzungen. Lesen Sie hier mehr dazu.

Wortergänzungen sind ein wichtiges Stilmittel in Texten, das in der Praxis häufig benutzt wird. Durch sie werden Wiederholungen vermieden und Texte kürzer gefasst, ohne ihre Sinnhaftigkeit zu verlieren. Manche Wortergänzungen sind sogar so gängig im Sprachgebrauch, dass es ungewöhnlich wäre, die Wörter plötzlich auszuschreiben.

In der DIN 5008 ist für die richtige Schreibweise von Wortergänzungen eine Regel vorgesehen. Sie werden immer mit dem kurzen Mittestrich (Bindestrich) geschrieben.

Wer mit einem Textverarbeitungsprogramm wie zum Beispiel Word arbeitet, sollte nach Verwendung des Mittestrichs unbedingt noch einmal überprüfen, ob das Programm ihn nicht automatisch in einen langen Mittestrich, also einen Gedankenstrich, umgewandelt hat. Das wäre die falsche Schreibweise.

Typische Beispiele für Wortergänzungen sind folgende:

  • An- und Verkauf
  • Im- und Export
  • Ein- und Ausgang
  • In- und Ausland

Auch beim zweiten Wort kann eine Auslassung und Ergänzung durch einen Mittestrich vorgenommen werden:

  • Autovertrieb und -einkauf
  • Waschmaschine oder -salon
  • Kaffeebecher oder -tasse

Bei dieser Variante muss ebenfalls unbedingt überprüft und gegebenenfalls von Hand korrigiert werden, dass das Textverarbeitungsprogramm keinen Gedankenstrich aus dem Mittestrich macht.

Weitere Einsatzgebiete von Wortergänzungen

Bei Wort-Zusammensetzungen mit Buchstabenkombinationen oder Ziffern kommt der Ergänzungsstrich ebenfalls zum Einsatz.

Beispiele hierfür sind:

  • EU-Vertrags und -Antragsstaaten
  • 1-, 2- oder 3-fach

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