Um als Heilpraktiker praktizieren zu dürfen, muss man durch eine Prüfung beim Gesundheitsamt nachweisen, dass man Kenntnisse über Anatomie und Funktion des Körpers sowie über Naturheilkunde und Krankheiten erworben hat. Dieses Wissen kann man sich entweder in einer Heilpraktiker-Schule oder auch privat aneignen.
Folgendes dürfen Heilpraktiker nicht:
– meldepflichtige Infektionskrankheiten (Diphtherie, Tuberkulose, Hepatitis) behandeln und Schutzimpfungen vornehmen
– Geschlechtskrankheiten behandeln
– Geburtshilfe leisten
– zahnärztliche Leistungen erbringen
– verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen
– Schwangerschaftsabbrüche vornehmen
– Röntgenstrahlen anwenden
– amtliche Zeugnisse, Atteste und Bescheinigungen (Krankschreibungen) und Totenscheine ausstellen
– Heilkunde ohne feste Praxis ausüben
Sie können bei fast allen Beschwerden einen Heilpraktiker um Rat fragen. Bei chronischen Erkrankungen, die nicht lebensbedrohlich sind wie Hauterkrankungen, Migräne, Schlafstörungen oder Allergien, ist die ganzheitliche Methode sogar in den meisten Fällen zu empfehlen. Klären Sie am besten bei einem Arztbesuch, ob Ihre Symptome eine lebensbedrohliche Ursache haben, damit dem Gang zum Heilpraktiker nichts mehr im Wege steht.
Bei diesen Erkrankungen sollten Sie einen Arzt aufsuchen:
– plötzliche, akute Erkrankungen mit starken Schmerzen (z. B. im Brust- oder Bauchbereich)
– Lähmungserscheinungen, Gefühlsstörungen (Taubheit in Arm oder Bein)
– Verlust der Seh- oder Hörfähigkeit
– Bewusstlosigkeit
– andauernde Kopfschmerzen
– Krebsleiden
Daran erkennen Sie einen seriösen Heilpraktiker
1. Er hat feste Öffnungszeiten.
2. Er untersucht Sie gründlich und nimmt sich Zeit für Fragen.
3. Er ist Mitglied in einem Heilpraktikerverband und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil.
4. Er erkundigt sich nach den ärztlichen Befunden.
5. Er verweist Sie an Ihren Arzt, wenn Ihre Beschwerden nicht gelindert werden.
6. Er macht keine übertriebenen Versprechungen.
7. Die Behandlung findet in Praxisräumen statt.
8. Die Honorierung steht vor der Behandlung fest.
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