Schnelle Kontaktaufnahme dank Anbieterkennung
Neben der Angabe der postalischen Erreichbarkeit müssen Sie auch eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Damit sind insbesondere Telefonnummer, Fax-Nummer und die E-Mail-Adresse gemeint. Wenn Sie keine Fax-Nummer haben, können Sie natürlich auch keine angeben. Die E-Mail-Adresse muss dabei nicht als anklickbarer Link angegeben werden.
Aufsichtsbehörde, Register und Registernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer
Wenn Ihre Tätigkeit durch eine Behörde zugelassen beziehungsweise genehmigt werden muss, dann müssen Sie diese Behörde mit deren Kontaktdaten angeben. Wenn Sie im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen Sie das entsprechende Register benennen und die Registernummer angeben. Außerdem müssen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wenn Sie eine haben.
Es ist dringend zu empfehlen, sich eine solche Umsatzsteuer-IdNr. geben zu lassen. Diese können Sie auch bei eBay angeben und Sie zahlen künftig nur noch die Netto-Beträge der eBay-Kosten ohne Mehrwertsteuer.
Das geht auch online unter: www.bzst.de/003_menue_links/005_ustidnr/index.html.
Platzierung der Anbieterkennung
Innerhalb der Artikelbeschreibung sollten Sie die Anbieterkennung zusammen mit der Belehrung zum Widerrufs- oder Rückgaberecht direkt unterhalb der Produktbeschreibung platzieren, eventuelle AGB dann wiederum noch weiter unten.