Wirtschaftlichkeitsprüfung – Das gehört in Ihre Dokumentation

Das "Gesetz der Zufälligkeit" entscheidet, ob Sie als Zahnarzt einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden oder nicht. 2007 sollen diese Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf einen größeren Kreis ausgedehnt werden. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch Sie von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung betroffen sind. Doch oft sind es die berühmten Kleinigkeiten, mit denen Sie die Weichen für einen erfolgreichen Abschluss einer solchen Wirtschaftlichkeitsprüfung stellen können.
Wirtschaftlichkeitsprüfung 2007: Das gehört in Ihre Dokumentation
Ihrer Dokumentation wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung entscheidende Bedeutung beigemessen. Der Grund: Von Ihnen wird erwartet, dass Sie in jeder Prüfungssituation stichhaltig erklären (und belegen) können, warum Sie an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Zahn die abgerechnete Leistung erbracht haben.
Dabei gilt das Augenmerk der Prüfer vor allem denjenigen Abrechnungen, die über dem Fachgruppendurchschnitt liegen. Mit einer plausiblen Dokumentation können Sie – in Bezug auf diesen Punkt – die Wirtschaftlichkeitsprüfung ohne (oder nur mit geringen) Kürzungen überstehen.
  • Dokumentation – Auf diese Punkte sollten Sie achten:
  • Beratung (Ä1)
  • Eingehende Untersuchung (01)
  • Inzision 1 (Ä 161)
  • Röntgenkomplex
  • Vitalitätsprüfung (Nr. 8)
  • Behandlung überempfindlicher Zähne (Nr. 10)
  • Füllungskomplex
  • Endokomplex
  • Med (Nr. 34)
  • Anästhesien

Praxis-Tipp "Wirtschaftlichkeitsprüfung"
Sie sollten sich nicht scheuen, die Ä 1 allein abzurechnen, denn der Leistungsinhalt ist auch dann erfüllt, wenn nur eine sehr kurze Inanspruchnahme vorliegt. Beispiele: Ausstellen einer Arzneiverordnung oder mündliche Beratung. Auf die Dauer der Beratung kommt es nicht an.

Ergänzen Sie den Befund "Mundkrankheit" stets um die Angabe, um welches Problem es sich beim jeweiligen Patienten handelt. Dokumentieren Sie die Befunde in der Karteikarte so, dass Sie sie ohne Einsicht in das Röntgenbild wiedergeben können. Vermeiden Sie "fraktionalisierte Vitalitätsprüfungen". Die Prüfung sollte in einer Sitzung erfolgen. Sonst wird Ihnen unwirtschaftliches Handeln unterstellt.