Um Kennzahlen, die man im Personalcontrolling des eigenen Unternehmens ermittelt hat, zu bewerten, können amtlich veröffentlichte Statistiken dienen. Ein Vergleich setzt jedoch voraus, dass die Erhebungsgrundlagen identisch sind.
Vergleicht man die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten Krankenquoten mit den krankheitsbedingten Fehlzeiten im Unternehmen, wird man feststellen, dass die unternehmensintern ermittelten Fehlzeiten i.d.R. höher sind. Die Abweichungen lassen sich erklären.
Krankenquote auf Basis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Für die Statistik des BMG werden die Daten monatlich von den Krankenkassen gemeldet. Diese ermitteln die Krankenquoten auf Basis der ihnen vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen jeweils zum Monatsersten. Alle gesetzlich und freiwillig versicherten Mitglieder mit Krankengeldanspruch fließen in die Erhebung ein.
Krankenquote erfasst nicht alle Fehlzeiten
Die Statistik des BMG erfasst also alle Arbeitsunfähigkeiten, die von Ärzten ambulant oder stationär festgestellt wurden. Nicht enthalten sind jedoch krankheitsbedingte Fehlzeiten aufgrund von Arbeits- oder Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.
Das gleiche gilt, wenn Mitarbeiter an von den Rentenversicherungsträgern durchgeführten Heilverfahren teilnehmen. Statistisch unberücksichtigt bleiben auch Fehlzeiten während der Mutterschutzfrist, es sei denn, es liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, die die Freistellungszeiten verlängert.
Kurzzeiterkrankungen fehlen völlig
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert. Kurzerkrankungen werden daher in der Regel nicht bescheinigt und daher auch nicht statistisch erfasst. Dieser Unterschied zwischen amtlicher Statistik und betrieblicher Krankenquote dürfte wohl den auffälligsten Unterschied darstellen.
Stichtagsbetrachtung kann verfälschen
Da die amtliche Statistik jeweils zum ersten Tag eines Kalendermonats erhoben wird, kann es zu einem zu niedrigen Ausweis kommen, denn der Monatserste fällt auch auf Samstage oder Sonntage. An diesen Tagen ist eine Krankschreibung entweder schon erledigt oder die Arbeitsunfähigkeit wird erst am nächsten folgenden Arbeitstag festgestellt.
Diese Unterschiede machen deutlich, dass ein direkter Vergleich der Krankenquote, wie sie vom BMG ausgewiesen wird, mit den betrieblichen Statistiken nicht zulässig ist. Dennoch können gesamtwirtschaftlich festgestellte Tendenzen mit den Beobachtungen im eigenen Unternehmen verglichen werden.