Vorsicht vor teurem Branchenbucheintrag

Praxisbeispiel für die Abzocke beim Branchenbucheintrag

Die Masche ist immer die Gleiche: Matthias ruft Peter an und berichtet total aufgeregt: "Stell‘ dir bloß mal vor, was mir passiert ist – ich bin auf eine Abzocke im Internet hereingefallen!". "Wie war das denn möglich? Was genau ist passiert?" will Peter wissen. Matthias ist immer noch außer sich vor Wut: "Vor einiger Zeit bekam ich ein Schreiben eines Branchenbuchbetreibers, in dem ich aufgefordert wurde, meinen bereits bestehenden (dachte ich!) Eintrag im Onlineverzeichnis auf einem vorab ausgefüllten Formular zu prüfen. Fehler oder fehlerhafte Daten sollte ich korrigieren und das Ganze dann unterschieben per Fax zurücksenden". "Und das hast Du dann auch getan", folgert Peter. "Ja, das Schreiben wirkte total seriös und einwandfrei. Ich war der Meinung, es handele sich dabei um ein amtliches Verzeichnis."

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Die Folgen teurer Branchenbucheinträge kommen den Kunden teuer zu stehen

"Nun soll ich monatlich netto 39,85 € für den Eintrag bezahlen. Das sind bei einer vorgegebenen Laufzeit von 2 Jahren 956,40 € plus Umsatzsteuer", erklärt Matthias kleinlaut. "Beim genauen Hinsehen habe ich festgestellt, dass es einfach nur ein Angebot war, mit der "Leistung", dass man zu Werbezwecken in diesem Register gelistet ist. Aber das Register ist völlig unbekannt. "Da guckt doch kein Mensch rein!"

So können Sie sich vor Abzocke durch teure Branchenbucheinträge schützen

"Dann kannst du jetzt nur noch juristisch vorgehen. Du hast die Möglichkeit, den Vertrag wegen der offensichtlich absichtlich versteckten Kostenpflicht anzufechten und ggf. Klage einzureichen", rät Peter.

"Für das nächste Mal solltest du folgende Tipps berücksichtigen:

  • Grundsätzlich gilt: Schreiben gründlich prüfen vor Unterschrift!
  • Prüfe, welche Branchenverzeichnisse Du bereits nutzt und ob das vorliegende Schreiben vom bekannten Anbieter ist oder ob es nur eine Ähnlichkeit mit einer eingeführten Marke hat (das „Gelbe Branchenbuch“ wird leicht verwechselt mit den bewährten „Gelbe Seiten“!).
  • Zahlreiche Anbieter versuchen den Anschein zu erwecken, es handele sich um behördliche Verzeichnisse (z.B.: „Gewerbeauskunft-Zentrale“ kann leicht mit einem amtlichen Gewerberegister verwechselt werden).
  • Lies die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Achte auf das Kleingedruckte! Die unseriösen Anbieter haben ihren Sitz oft im Ausland – das kann im Rechtsstreit schwierig werden, wenn dann ausländisches Recht gilt!
  • Vorsicht bei vermeintlichen Gratisangeboten. Der als kostenlos beworbene Basiseintrag kann in Wahrheit schnell mehrere Hundert Euro kosten!
  • Auf per E-Mail verschickte Angebote, die weder Absender noch Geschäftsadresse enthalten, solltest du grundsätzlich nicht eingehen."

"Hätte ich diese Tipps bloß vorher schon gehabt. Nun bleibt mir nur noch der Weg zum Anwalt. Aber trotzdem Danke für Deinen Rat" verabschiedet sich Matthias, legt den Hörer auf und wählt die Telefonnummer seines Rechtsanwalts.