Wohngeld: Die Wohngeldberechnung – Haushaltsmitglieder und Wohngeldformel (Teil 8)

Ganz wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Wohngeldes hat natürlich die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die ein Anrecht auf Wohngeld haben. Ist diese Zahl geklärt, kann es mit der Berechnung des eigentlichen Wohngeldes losgehen – mit der Wohngeldformel. Beides wird hier erklärt.

Bei der Wohngeldberechnung gibt es verschiedene Komponenten, die berücksichtigt werden müssen. Lesen Sie hier, welche Parameter in die Rechnung mit einfließen.

Die Haushaltsmitglieder

Hier ist zu unterscheiden zwischen Haushaltsmitgliedern und, wer hätte das gedacht, Nicht-Haushaltsmitgliedern. Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die wirtschaftlich und/oder verwandtschaftlich mit dem Antragsteller verbunden sind. Das sind z. B.

  • Ehepartner
  • im Haushalt lebende Kinder
  • Verwandte wie Vater, Mutter, Geschwister, Schwiegermutter usw.
  • Lebenspartner

Dementsprechend sind alle anderen Personen, die nicht verwandtschaftlich und/oder wirtschaftlich mit dem Antragsteller verbunden sind, Nicht-Haushaltsmitglieder. Anzutreffen sind diese in freier Wohnungsbahn fast nur in Heimen, in WGs und als Untermieter.

Wer alle Artikel dieser Serie gelesen hat, wird sich nicht besonders wundern, wenn ich jetzt erstens auf die Ausnahmen zu sprechen komme und zweitens dies am liebsten anhand von Beispielen mache. Fangen wir also an:

Rommy und Peter sind ein frisch verliebtes Paar und versuchen es mit dem gemeinsamen Wohnen seit 2 Monaten. Rommy bekommt Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 600 €, Peter erhält als Monteur 2.200 €. Jeder der beiden hat ein eigenes Konto und kein Zugriff auf das jeweils andere Konto und Peter gibt Rommy nichts von seinem Verdienst ab – wäre ja auch noch schöner, denkt sich Peter. Die beiden wohnen in einer Wohnung, deren Vermieter dafür 400 € Kaltmiete inklusive Nebenkosten verlangt.

Sind wir uns einig, dass es sich um zwei Haushaltsmitglieder handelt, die einen Wohngeldantrag stellen können?

Ja?

Nein!

Zwar können die beiden Glücklichen einen Antrag stellen, aber der würde gnadenlos abgeschmettert werden – bei einem Einkommen von 2.800 € für 2 Personen wäre Wohngeld auch kaum angebracht. Allerdings kommt es in diesem Fall auch nicht so sehr auf das zu hohe Einkommen an, denn unter den im Beispiel geschilderten Umständen würden Peter und Rommy jeweils einen eigenen Anspruch haben – zumindest im ersten Jahr des Zusammenlebens.

Voraussetzung dafür ist neben der zeitlichen Frist, dass jeder für sich selbst wirtschaftet. Dementsprechend hätte Peter auch weiterhin keinen Anspruch, da sein Einkommen immer noch viel zu hoch ist. Aber Romy könnte durchaus mit ihren 600 € Einnahmen einen Antrag stellen – allerdings auch nur für die Hälfte der Miete.

Dieses eine Probejahr hat sich sofort erledigt, wenn bei Rommy und Peter ein Kind wohnen oder Peter für Rommy Rechnungen bezahlen würde.

Weiter mit den Beispielen:

Mareike und Günni schließen mit ihrer Tochter Sandra einen Untermietsvertrag und Sandra beantragt sofort Wohngeld.

Der Traum vom eigenen Wohngeld wird sehr schnell platzen: Sandra ist mit Mareike und Günni verwandt und damit wird automatisch eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft unterstellt und Sandra als Haushaltsmitglied gewertet. Damit könnten nur alle drei Wohngeld beantragen, nicht aber Sandra allein.

Nach der schlechten Erfahrung mit dem Untermietsverhältnis kaufen sich Mareike und Günni im Nebenhaus einfach eine Eigentumswohnung, in der Sandra einzieht, natürlich mit einem ordentlichen Mietsvertrag. Siegessicher füllt Sandra tapfer die Anträge aus und träumt schon vom Shoppen…

Der Traum muss anders erfüllt werden: auch hier ist es Essig mit Wohngeld. Zwar wohnt Sandra in einer eigenen Wohnung, die aber den Eltern gehört. Damit wird sie aber so gewertet, als wenn sie tatsächlich zu Hause wohnen würde – und es beginnt alles von vorn: nur alle drei könnten einen Wohngeldantrag stellen.

Nach all diesen Enttäuschungen sollten wir uns der nächsten Enttäuschung widmen, nämlich der

Wohngeldformel

Die Wohngeldformel, die nur bei einem Haushalt mit maximal 12 Mitgliedern angewendet werden kann, lautet

M – (a + b x M + c x Y) x Y €

Alles klar? Viel Spaß beim Rechnen und bis bald… Na, ich will mal nicht so sein. Bei der Formel haben die Variablen die folgende Bedeutung:

M

die gerundete zu berücksichtigende Miete beziehungsweise Belastung

Y

das gerundete monatliche Gesamteinkommen

a,b,c   

je nach Haushaltsgröße unterschiedliche Werte

"M" = monatliche Miete oder Belastung

Dies ist die monatliche Miete oder Belastung, die sich aus den hier aufgeführten Bedingungen berechnet. Diese Summe wird gerundet, wobei dabei das folgende Prinzip anzuwenden ist:

  • wenn die zu berücksichtigende Miete oder Belastung kleiner oder gleich 50 €  ist, dann ist sie auf den nächsten durch 5 ohne Rest teilbaren vollen € Betrag aufzurunden, soweit die Summe nicht bereits ohne Rundung durch 5 teilbar ist. Von dem Betrag sind 2,50 € abzuziehen
  • wenn die zu berücksichtigende Miete oder Belastung größer als 50 € ist, ist sie auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren €-Betrag aufzurunden. Von dem Betrag sind stets 5 € abzuziehen.

Ergibt sich durch die Rundung ein Wert, der unter den in der folgenden Tabelle genannten Werte liegt, so ist der Wert der Tabelle für "M" einzusetzen:

Haushalt mit

"M"=

Haushalt mit

"M"=

1 Person

22,50

7 Personen

35,00

2 Personen

22,50

8 Personen

35,00

3 Personen

27,50

9 Personen

37,50

4 Personen

32,50

10 Personen

37,50

5 Personen

32,50

11 Personen

76,00

6 Personen

32,50

12 Personen

155,00

"Y" = monatliches Gesamteinkommen

Das Einkommen muss gerundet werden. Dabei ist es auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren €-Betrag aufzurunden, wenn der Wert nicht auch ohne Rundung schon durch 10 ohne Rest teilbar ist. Von diesem Betrag sind dann immer 5 € abzuziehen.

Ergibt sich durch die Rundung ein Wert, der unter den in der folgenden Tabelle genannten Werte liegt, so ist der Wert der Tabelle für "M" einzusetzen:

Haushalt mit

"Y"=

Haushalt mit

"Y"=

1 Person

120

7 Personen

355

2 Personen

150

8 Personen

385

3 Personen

200

9 Personen

555

4 Personen

250

10 Personen

730

5 Personen

285

11 Personen

1000

6 Personen

320

12 Personen

1175

"a", "b" und "c" = Haushaltsgröße

Diese Werte sind vorgegeben und ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Haushalt mit

a

b

c

1 Person

6,300/E-2

7,963/E-4

9,102/E-5

2 Personen

5,700/E-2

5,761/E-4

6,431/E-5

3 Personen

5,500/E-2

5,176/E-4

3,250/E-5

4 Personen

4,700/E-2

3,945/E-4

2,325/E-5

5 Personen

4,200/E-2

3,486/E-4

2,151/E-5

6 Personen

3,700/E-2

3,269/E-4

1,519/E-5

7 Personen

3,300/E-2

3,129/E-4

8,745/E-6

8 Personen

2,300/E-2

2,959/E-4

7,440/E-6

9 Personen

-1,700/E-2

2,245/E-4

3,522/E-6

10 Personen

-3,700/E-2

1,565/E-4

5,547/E-5

11 Personen

-6,700/E-2

1,533/E-4

5,686/E-5

12 Personen

-9,200/E-2

1,356/E-4

6,182/E-5

Die Parameter Ex haben dabei folgende Bedeutung:

E-2 = geteilt durch

100

E-4 = geteilt durch

10.000

E-5 = geteilt durch

100.000

E-6 = geteilt durch

1.000.000

Ein Beispiel: Die Angabe für "a" in einem 3-Personen-Haushalt, also 5,500/E-2, bedeutet, dass der Wert von 5,500 durch 100 zu teilen und daher für "a" der Faktor 0,055 in der Wohngeldformel einzusetzen ist. Der Wert für "c" von 3,250 ist durch 100.000 zu teilen und ergibt damit einen in die Formel einzusetzenden Faktor von 0,0000325.

Damit das ganze bisher gesagte auch nicht zu einfach ist, wird in den Gesetzen auch noch die Reihenfolge der Rechenschritte vorgeschrieben.

z1 = a + b x M + C x Y
z2 = z1 x Y
z3 = M – z2

Alles klar? Vielleicht sollten Sie einfach den Wohngeldrechner nutzen. Ist etwas einfacher!

Mehr Informationen über die Wohngeldberechnung, lesen Sie hier.