Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Verfahren

Alle Überweisungen und Lastschriften in Europa sollen nach SEPA standardisiert werden. Das Ziel ist, dass Bankkunden keinen Unterschied zwischen Inlands- und Auslandsüberweisung (-lastschrift) mehr merken.

Es ist wieder Gründerstammtisch-Zeit. Unsere 4 Jungunternehmer Peter, Matthias, Gabi und Hannah greifen nochmal das Thema der letzten Woche auf. "Wisst Ihr noch, was SEPA bedeutet?" fragt Matthias die anderen 3. "Ach ja, Dein Bankbesuch, letzte Woche! Der war ja sehr lehrreich für uns!" erinnert sich Gabi. "Aber was hatte es noch mit SEPA auf sich?"

Definition von SEPA
"SEPA – das steht für Single Euro Payments Area (deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) . In- und Auslandsüberweisungen und -lastschriften sollen dadurch einheitlich gestaltet werden" gibt Matthias die Erklärung."Das finde ich gut" wirft Hannah ein. "Ich lasse mir hin und wieder Käse aus Holland schicken. Der Zahlungsverkehr mit dem Ausland ist richtig teuer!

Ich bin außerdem jedes Mal sehr unsicher, ob ich die Überweisungsträger überhaupt korrekt ausgefüllt habe." Peter hat auch schon seine Erfahrungen mit Auslandgeschäften gemacht: "Ich stehe dem Auslandszahlungsverkehr auch eher skeptisch gegenüber – alle EU-Länder haben doch ihre eigenen Formulare und Rechtsvorschriften!"

Rechtsvorschriften werden einheitlicher
Genau hier hat die EU mit dem SEPA-Programm angesetzt: Im Dezember 2005 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue, einheitliche Regelung der Rechtslage in allen teilnehmenden Staaten vorgelegt. Daraus ging 2007 die "Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen" hervor, die bis zum 31.10.2009 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde.

Matthias weiß noch mehr: "SEPA-Überweisungen und SEPA-Kartenzahlungen sind schon seit Januar 2008 möglich. Für SEPA-Lastschriften ist die erwähnte "Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen" zwingend erforderlich. Daher kann erst seit November 2009 mit diesem neuen Lastschrift-Verfahren gearbeitet werden."

Die Umstellung auf das SEPA-Verfahren in der Praxis
"Wie sieht denn so eine Umstellung auf ein ganz neues Verfahren praktisch aus?" fragt Gabi interessiert. "Für die Umstellung auf SEPA müssen alle Lastschriftvollmachten einzeln mit Unterschrift, Ort und Datum neu bestätigt werden. Besonders wichtig ist, dass bei den SEPA-Lastschriften eine kontounabhängige Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-ID) angegeben wird. Diese "begleitet" die Lastschrift auf ihrem kompletten Weg vom Gläubiger zum Zahlungspflichtigen" löscht Matthias den Wissensdurst der Kollegin.

"Na, da haben wir heute wieder mal richtig dazugelernt!" freut sich Hannah!

Es gibt Bestrebungen der europäischen Kommission, die bisherigen Lastschriftverfahren ab ca. 2013 durch die SEPA -Lastschrift zu ersetzen. Sprechen Sie Ihren Bankberater darauf an, wie Sie Ihr Konto " SEPA -fit" machen können.