Urlaubssperre in der Probezeit: Seien Sie konsequent und gerecht

Haben Sie in den Verträgen mit Ihren neuen Auszubildenden eine Urlaubssperre während der Probezeit vereinbart, dann müssen Sie ihnen in der Tat keinen Jahresurlaub in diesem Zeitraum gewähren. Dennoch gibt es um das Thema Urlaubssperre immer wieder Diskussionen. Wir geben Ihnen einige Anhaltspunkte, wie Sie mit Urlaubswünschen während der Probezeit am besten umgehen.
Urlaubssperre für Auszubildende: Probezeit ist keine Urlaubszeit
Machen Sie Ihre Auszubildenden auf die grundsätzliche Regelung der Urlaubssperre aufmerksam. Das wird sie in jedem Fall davon abhalten, tatsächlich einen Urlaub zu buchen. Einige der neuen Auszubildenden sind es von der Schulzeit her gewohnt, in den Herbstferien in den Urlaub zu fahren. Für diese muss klar sein, dass für einen längeren Urlaub während der Probezeit kein „Platz" ist.

Denken Sie in diesem Zusammenhang vor allem auch an Ihre Verantwortung als Ausbilder. Die Probezeit ist mit maximal vier Monaten ohnehin recht kurz – gerade wenn Sie noch die Berufsschultage abziehen.
Am Ende der Probezeit stehen Sie mit der Entscheidung „endgültige Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis oder nicht?" vor einer verantwortungsvollen Aufgabe, für die Sie die Probezeit und möglichst viele Eindrücke brauchen. Genehmigen Sie einen längeren Urlaub, dann machen Sie sich nicht nur angreifbar wegen „zu langer Leine". Sie geraten zudem intern unter Druck, wenn sich die Übernahmeentscheidung letztlich als falsch herausstellt.
Legen Sie dies auch Ihren Azubis mit Urlaubswünschen dar. Auch der Azubi soll die Probezeit dazu nutzen festzustellen, ob der gewählte Beruf und das gewählte Ausbildungsunternehmen zu ihm „passen".Die Urlaubssperre ist also auch zu seinem Besten.

Praxis-Tipp

In Ausnahmefällen empfehlen wir Ihnen dennoch, einzelne Tage Urlaub zu genehmigen. Machen Sie das auch von der Leistung des Auszubildenden abhängig. So senden Sie das Signal an die Auszubildenden, dass nicht das Prinzip regiert, sondern die Leistung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte.
Beispiel:
Vier Wochen vor Ende der Probezeit sind Sie sicher, dass Sie Ihren Azubi übernehmen wollen. Er bittet Sie trotz der geltenden Urlaubssperre um einen Tag Urlaub, um mit seinen Eltern für ein verlängertes Wochenende verreisen zu können. Ohne Ihr Einverständnis müsste die gesamte Familie einen Tag eher zurückkehren und einen teureren Flug buchen. Hier wäre es kontraproduktiv, auf den vertraglichen Vereinbarungen zu beharren und den Urlaub zu verweigern.
Urlaubssperre: Gestalten Sie Ihre Entscheidungen transparent
Begründen Sie jede Ausnahme auf Nachfrage so, wie sie tatsächlich entstanden ist, damit erst gar keine Gerüchte aufkommen. Achten Sie zudem darauf, dass alle Auszubildenden – unter Berücksichtigung der eigenen Leistung und der Gründe für eine mögliche Ausnahme – gleich  behandelt werden.
Mindesturlaub für Auszubildende – Beachten Sie deren Alter
So viel Urlaub müssen Sie Ihren Auszubildenden mindestens gewähren:
Alter zu Beginn des Kalenderjahres
Mindesanzahl an Urlaubstagen
15 Jahre
30 Werktage (bei 5-Tage-Woche: 25)
16 Jahre
27 Werktage (bei 5-Tage-Woche: 23)
17 Jahre
25 Werktage (bei 5-Tage-Woche: 21)
18 Jahre
24 Werktage (bei 5-Tage-Woche: 20)