Wann ist eine Erweiterung der Probezeit zulässig?

Insbesondere in der Ausbildung ist die Probezeit für den Arbeitgeber wichtig, denn er kann nur in der Probezeit das Ausbildungsverhältnis ohne Abmahnverfahren kündigen. Bei "Wackelkandidaten" lohnt sich eine Probezeitverlängerung, da ein Verstreichen derer den Kündigungsschutz für die Dauer der Ausbildung bedeutet.

Auszubildende sind nach Ablauf der Probezeit einem besonderen Kündigungsschutz unterstellt. Der Ausbildende hat nur bei wiederholten, schweren Verfehlungen die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis vorzeitig zu beenden. Der Betrieb ist in diesem Falle in der Nachweispflicht.

Es müssen drei Abmahnungen aufgrund desselben Fehlverhaltens innerhalb kurzer Zeit erteilt worden sein.  Der Auszubildende kann gegen diese Abmahnungen klagen, was den Prozess weiter verlängern kann.

Während der Probezeit dürfen jedoch beide Parteien das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Klar, dass einige Ausbildungsbetriebe versuchen, die Probezeit Ausbildung verlängern.

Sinn und Ziel der Probezeit

Die Probezeit darf je nach Branche einen Monat bis maximal vier Monate dauern. Während dieser Zeit können sich Ausbilder, Ausbildender und Auszubildender gegenseitig beschnuppern. Der Auszubildende hat die Möglichkeit, seine Entscheidung zu prüfen und die Wahl des Berufes zu überdenken.

Dem Betrieb muss diese Zeit ohne Verlängerung ausreichen, um zu entscheiden, ob er den Auszubildenden währed der zweieinhalb bis drei Jahre Regelausbildungszeit beschäftigen möchte. Diese Entscheidung ist in manchen Fällen nicht einfach zu treffen, insbesondere bei längerer Abwesenheit des Auszubildenden.

Wege zur Probezeitverlängerung

Der Gesetzgeber macht es möglich, auf offiziellen Weg die Probezeit während der Ausbildung zu verlängern. Ist der Auszubildende länger als 1/3 der Probezeit aus eigenem Verschulden abwesend, kann der Ausbildende die Probezeit um die Dauer verlängern, die der Auszubildende gefehlt hat. Ist die Abwesenheit dem Betrieb anzulasten, weil beispielsweise ein Geschäftszweig vorübergehend stillgelegt wurde, geht des natürlich nicht und die Probezeit endet fristgemäß nach der vereinbarten Dauer.

Die Option auf Probezeitverlängerung muss indes im Ausbildungsvertrag vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses festgelegt worden sein. Nachträgliche Änderungen sowie Verlängerungen ohne Hinweis im Arbeitsvertrag sind nichtig. Sollte in diesen Fällen eine Kündigung nach Ablauf der regulären Probezeit erfolgen, ist sie ebenfalls nichtig.

Alternativen zur Verlängerung der Probezeit

Die Möglichkeit zur Probezeitverlängerung sollte als Chance für beide Seiten verstanden werden, eine sofortige Kündigung innerhalb der regulären Probezeit zu vermeiden. Sie ist kein Instrument, den Auszubildenden länger mit einer legitimen Kündigung zu drohen und somit zu mehr Leistung anzuspornen. Sollte eine Kündigung notwendig werden, ist es auch für den Auszubildenden von Vorteil, diese während der Probezeit auszusprechen.

Künftige Arbeitgeber akzeptieren ein während der Probezeit abgebrochenes Ausbildungsverhältnis als kalkulierten Neustart und meist nicht als Problem. Eine Kündigung nach durchlaufenen Abmahnverfahren wird den neuen Personalbeauftragten schon eher misstrauisch machen. Damit die verlängerte Probezeit Ausbildung zum Erfolg wird, sollten sich alle an der Ausbildung beteiligten zusammensetzen und über die bestehenden Probleme sprechen.

In der Regel lassen sich dadurch aufgestaute Missverständnisse bereinigen und machen das Verlängern überflüssig. Sollte gemeinsam kein zufriedenstellender Konsens gefunden werden, ist auch eine längere Probezeit wertlos. Selbst im Sinne des Auszubildenden sollte gelten: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.