Über einen Nebenjob sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren

Wenn Arbeitnehmer ihren Verdienst mir einem Nebenjob aufbessern wollen, sollten Sie den Arbeitgeber hierüber informieren. Nur in Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen.

Es gibt viele Gründe, warum Arbeitnehmer ihren Verdienst durch einen Nebenjob aufbessern wollen oder müssen. Lohnverzicht, ein geringeres Weihnachtsgeld oder Kurzarbeit zwingen mitunter viele Arbeitnehmer, über alternative Einnahmenquellen nachzudenken.

Ein Minijob ist nicht die schlechteste der in Frage kommenden Möglichkeiten, um die Haushaltskasse aufzubessern. Aber um die Nebentätigkeit auf eine gesunde Basis zu stellen, sollte man den Arbeitgeber über die Absichten informieren.

Einem Nebenjob stimmen Arbeitgeber meist zu

Arbeitnehmer haben ein nach dem Grundgesetz verbrieftes Recht auf eine freie Berufsausübung. Dieses Recht beinhaltet auch die Freiheit, einen oder mehrere Nebenjobs auszuüben. Allerdings gehört es in den allermeisten Fällen zu den Arbeitnehmerpflichten, seinen Arbeitgeber vor Aufnahme der Nebentätigkeit über den Nebenjob zu informieren.

Im Regelfalls ergibt sich die Pflicht, den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit zu informieren, bereits aus dem Arbeitsvertrag. Wer seine Haushaltskasse also zum Beispiel durch einen sozialversicherungsfreien Minijob oder gar Midijob aufbessern möchte, sollte zunächst einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen und kontrollieren, ob er eine entsprechende Klausel enthält.

Aber auch wenn aus dem Arbeitsvertrag die Verpflichtung, den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit zu informieren, nicht explizit hervorgeht, empfiehlt es sich, dem Arbeitgeber eine entsprechende Absicht mitzuteilen. Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen auf den Wunsch, eine Nebentätigkeit auszuüben, kann man davon ausgehen, dass er den Nebenjob genehmigt hat.

Kann der Arbeitgeber den Nebenjob untersagen?

Der Arbeitgeber kann die Aufnahme eines Nebenjobs nur untersagen, wenn er hierfür gute Gründe anführen kann.

So kann der Arbeitgeber seine Zustimmung zu einer weiteren Tätigkeit zum Beispiel verweigern, wenn ein Arbeitnehmer seinen Nebenjob bei einem Wettbewerber antreten möchte. Auch ein Überschneiden der Arbeitszeit von Haupt- und Nebenjob muss der Arbeitgeber nicht dulden. Wer Vormittags als Verkäufer tätig ist, der kann Abends durchaus Kellnern. Muss man im Hauptjob allerdings regelmäßig in der Spätschicht arbeiten, sieht die Sache schon anders aus.

Erlaubnis zum Nebenjob schriftlich bestätigen lassen

Gestattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufnahme eines Zweitjobs, so sollte man sich diese Zustimmung schriftlich bestätigen lassen.

Will der Arbeitgeber demgegenüber die Nebentätigkeit verbieten, so muss er sachlich gerechtfertigte Gründe vorbringen. Ferner muss er glaubhaft machen, dass durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit negativ beeinflusst wird. Kann er dies nicht, muss er den Nebenjob genehmigen.

Ist der Arbeitgeber auch bei einem Ehrenamt zu informieren?

Der Arbeitgeber sollte auch vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit informiert werden, insbesondere wenn die Nebentätigkeit viel Zeit in Anspruch nimmt.

Der Arbeitgeber wird der Aufnahme einer ehrenamtlichen Nebentätigkeit in der Regel auch kaum widersprechen können. Nicht wenige Unternehmen werden ihre Mitarbeiter sogar dabei unterstützen, wenn sie sich gesellschaftlich engagieren.

Kann im Urlaub eine Nebentätigkeit ausgeübt werden?

Während des Urlaubs darf ein Arbeitnehmer keine anderweitigen Nebentätigkeiten ausüben. Vielmehr bestimmt das Bundesurlaubsgesetz, dass der vom Arbeitgeber eingeräumte Erholungsurlaub von mindestens 24 Tagen der Erholung zu dienen hat.

Wer während des Urlaubs einer Nebentätigkeit nachgeht handelt groß fahrlässig und riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Wie viele Stunden darf man nebenbei arbeiten?

Zusammen dürfen Haupt- und Nebentätigkeit einen zeitlichen Rahmen von 48 Stunden in der Woche nicht übersteigen.

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