Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung: kein Anspruch auf Schadensersatz bei Verstoß

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das musste auch ein Arbeitgeber lernen, der in seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung geschlossen hatte, die gegen einen Tarifvertrag verstieß. Bis zum Bundesarbeitsgericht musste er sich gegen Schadensersatzforderungen verteidigen, bevor es vom BAG letztendlich Ruhe gab.

In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ging es um einen Arbeitgeber, für dessen Betrieb ein Tarifvertrag galt. Dieser sah eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 35 Stunden vor. In dem Unternehmen wurde dann per Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden erhöht. Allerdings erhielten die Mitarbeiter zum Ausgleich einen Anspruch auf einen leistungs- und erfolgsabhängigen Bonus.

Vom Rechtsnachfolger des Unternehmens verlangte die Gewerkschaft später Schadensersatz. Die über 35 Stunden/Woche hinaus geleisteten Stunden sollten Mitarbeiter individuell vergütet bekommen. Die Begründung war, dass die Betriebsvereinbarung unzulässigerweise gegen den Tarifvertrag verstoßen würde. Dies sahen zwar auch die Richter am Bundesarbeitsgericht so.

Kein Anspruch auf Schadensersatz
Allerdings sahen sie keinen Raum für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch. Sie stellten lediglich fest, dass die Gewerkschaft einen Anspruch darauf habe, dass der Arbeitgeber die tarifvertragswidrige Betriebsvereinbarung nicht mehr anwende (Bundesarbeitsgericht, 17.5.2011, 1 AZR 473/09). Es blieb also beim Unterlassungsanspruch. Der Schadensersatzanspruch wurde abgelehnt. 

Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung: Was bedeutet das für Sie?
Auch wenn der Arbeitgeber hier mit einem blauen Auge davon gekommen ist, sollten Sie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen immer prüfen, ob diese nicht evtl. gegen einen Tarifvertrag verstoßen. Abweichungen sind nicht möglich, selbst dann nicht, wenn Ihr Betriebsrat "mitmacht". Ausnahme: Der Tarifvertrag sieht bereits eine Öffnungsklausel vor, die Regelungen durch eine Betriebsvereinbarung zulässt.