Ständig beruflich erreichbar – wichtige Grenzen

Abhängig von der Firmensituation und von der individuellen Tätigkeit in einem Unternehmen sind viele Menschen auch in ihrem Alltag beruflich eingespannt. Die Trennung von Arbeit und Privatleben wird aufgrund des Internets schwieriger und führt dabei zu Vermischungen, die nachteilige Folgen für betroffene Personen haben. Hier ist es ratsam, einige praktische und rechtliche Hinweise zu beachten.

Arbeitsvertrag nicht immer rechtskräftig

Eine ununterbrochene Erreichbarkeit ist arbeitsrechtlich gesehen nicht erlaubt. Dennoch können abhängig vom Arbeitsvertrag Ausnahmen in solchen Fällen eintreten.

Ist im Arbeitstag die Stundenanzahl genau festgelegt, so gilt der Umstand, dass Mitarbeiter zu allen Uhrzeiten erreichbar sein sollten, die während der Dienstzeit anfallen. In der Regel wird der reguläre Arbeitstag in einer bestimmten Stundenanzahl durch Arbeitsbeginn und Arbeitsende festgelegt.

In diesem Zusammenhang sind auch Mittagspausen keine Befreiung von Anrufen, da auch Fragen von Ausnahmesituationen in Bezug auf Sicherheit und Notfälle die Erreichbarkeit notwendig machen. Dies ist auch wichtig, um unangenehme Versicherungsfragen im Falle von Unfällen oder Komplikationen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, zu vermeiden. Daher kann allgemein festgehalten werden, dass die Erreichbarkeit am Arbeitsplatz stets eingehalten werden sollte.

Regenerationsphasen sind geschützt

In der Regel gilt eine gesetzliche Ruhepause von elf Stunden, die eine Erreichbarkeit nicht notwendig macht. Diese Freizeit ist als Zeit der Regeneration gedacht, auf welche jeder Arbeitnehmer ein Recht hat. Nachrichten oder Telefonate, die im Zusammenhang mit der Arbeit dieser Zeit stehen, müssen nicht empfangen bzw. geführt werden. Auch eine individuelle Verpflichtung durch einen Sondervertrag ist in diesem Zusammenhang rechtlich nicht zulässig und kann auch bei Nichteinhaltung kein Kündigungsgrund sein.

Erreichbarkeit mit Kollegen besprechen

Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch erwähnt werden, dass eine nicht vorhandene Erreichbarkeit in der Freizeit natürlich nicht unbedingt förderlich für das eigene Ansehen in dem Unternehmen sein muss. Beförderungen oder Lobe wird häufig nur demjenigen gewährt, der sich auch manchmal außerhalb der Arbeitszeit extra in das Unternehmen einbringt und Zeit investiert. In diesem Zusammenhang ist es immer praktisch, mit dem Chef oder den Kollegen zu klären, wie unterschiedliche Kommunikationswege aussehen sollen.

Viele Arbeitnehmer bevorzugen daher die Kommunikation per Email, die zeitlich flexibel abgerufen und beantwortet werden können. Diese Flexibilität nimmt ein wenig den Stress und gewährleistet dennoch die vollständige Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben. Mit der heutigen Kommunikation sind auf diese Weise vielseitige Prozesse problemlos planbar.

Für die Gestaltung der Erreichbarkeit ist es außerdem hilfreich, für die Arbeit ein gesondertes Handy zu verwenden und damit auch telefonisch Privates und Berufliches zu trennen. Auch heutige Email Progamme machen es möglich, mit den Sortierfunktionen eine genaue Übersicht über unterschiedliche Kollegen, Mail-Adressen und Absender zu erhalten, die ebenfalls das schnelle Abwickeln der Kommunikation gewährleisten.

In jedem Falle gilt, dass die Erreichbarkeit in der Freizeit auch unabhängig von dem Arbeitsvertrag für elf Stunden außer Kraft gesetzt ist, damit die Erholungsphase für den Arbeitgeber gewährleistet wird. So können Stresssymptome und Belastungen vermieden werden.