Arbeitsvertrag schließen: Wertvolle Tipps im Überblick

Sobald Sie eine geeignete Stelle gefunden haben, sollte das Thema Arbeitsvertrag schließen in den Mittelpunkt Ihrer Überlegungen rücken. Dabei gilt es eine ganze Reihe von wichtigen Aspekten zu beachten, um zum Beispiel schwer erkennbaren Vertragsfallen kategorisch aus dem Weg gehen zu können.

Leider nutzen viele Arbeitgeber die Unwissenheit neuer Mitarbeiter aus, sodass die vertraglich festgelegten Fristen und weitere Klauseln im Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau überprüft werden sollten.

Zum Thema empfiehlt die experto-Redaktion:
Arbeitsverträge in Textbausteinen

Rechtskräftige Ansprüche von Arbeitnehmern ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

Grundsätzlich ist es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ratsam, den schriftlichen Arbeitsvertrag frühzeitig auszufüllen. In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Arbeitsverhältnis auch ohne ein solches Dokument mit den entsprechenden Pflichten verbunden ist. So hat ein Arbeitnehmer ohne schriftlichen Nachweis trotzdem Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung und weitere gängige Vertragsinhalte.

Aus rechtlicher Sicht ist der Arbeitnehmer sogar verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von einem Monat die vereinbarten Bedingungen und Konditionen schriftlich festzuhalten. In der Regel erhalten Sie zu diesem Zweck vor oder kurz nach dem Beginn der Zusammenarbeit einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt. Eine Ausnahme stellen hier nur Arbeitsverhältnisse dar, bei denen Sie als Aushilfe für maximal einen Monat eingestellt wurden. 

Was beim Arbeitsvertrag schließen unbedingt beachtet werden muss

Damit das Risiko für Unstimmigkeiten und Unklarheiten von Beginn an ausgeschlossen werden kann, sollte ein Arbeitsvertrag möglichst detailliert formuliert sein. Stellen Sie deswegen in jedem Fall sicher, dass die folgenden Punkte im zugehörigen Dokument Berücksichtigung finden. Neben gewöhnlichen Formalitäten wie den Namen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss der genaue Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses dokumentiert werden.

Im Idealfall verständigen Sie sich auf einen Arbeitsbeginn zum ersten Tag eines Monats. Durch dieses Vorgehen lässt sich gewährleisten, dass bereits der erste Monat Ihrer neuen Tätigkeit zur Berechnung des Urlaubsanspruches herangezogen wird. Des Weiteren gilt es beim Arbeitsvertrag schließen auf eine angemessene Kündigungsfrist zu achten.

Wichtige Hinweise für Arbeitgeber

Nicht nur für Arbeitnehmer ist es sinnvoll, auf einen umfassenden Arbeitsvertrag in schriftlicher Ausfertigung zu bestehen. So profitieren Sie beim schriftlichen Arbeitsvertrag schließen auch als Arbeitgeber von zahlreichen Vorteilen. Demzufolge lässt sich in einem entsprechenden Schriftstück beispielsweise eine vereinbarte Probezeit festlegen.

Dies kann unter anderem dann von großem Vorteil sein, wenn Sie bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nachweisen müssen, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung vertraglich beschlossen wurde.  

Ergänzende Informationen zum Thema Arbeitsvertrag schließen

Insgesamt gesehen lässt sich festhalten, dass Sie sehr unterschiedliche Punkte bedenken müssen, um einen Arbeitsvertrag wirklich bedenkenlos unterschreiben zu können. Als Arbeitnehmer sollten Sie zum Beispiel auch den Aspekt Überstunden beachten. So wird in einem Arbeitsvertrag üblicherweise definiert, ob Sie die geleistete Mehrarbeit bezahlt bekommen oder eben nicht.

Prüfen Sie darum genau die Konditionen Ihres Vertrages und lassen sie sich Unklarheiten direkt erklären. Falls Sie eine neue Stelle in der gleichen Branche annehmen möchten, gilt es zudem das alte Arbeitspapier zu studieren, bevor der aktuelle Arbeitsvertrag unterzeichnet wird.

Dementsprechend kann es abhängig von der Branche vorkommen, dass Sie mit zum Teil enormen Schadensersatzforderungen rechnen müssen, wenn Sie Kundendaten aus einem früheren Arbeitsverhältnis nutzen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel:
"Schließen Sie einen Arbeitsvertrag immer schriftlich"