Bei Kälte müssen Sie auch im Sommer heizen
Die Heizperiode läuft vom 01.10. bis 30.04., wenn Sie im Mietvertrag nichts anderes vereinbart haben. Doch auch außerhalb dieser Zeit müssen Sie die Heizung anstellen, wenn es ungewöhnlich kalt ist. Faustregel: Sinkt die Temperatur in der Wohnung 3 Tage lang auf 16 ºC ab oder beträgt die Außentemperatur 3 Tage lang um 21.00 Uhr unter 12 ºC, müssen Sie heizen. Sie dürfen sich hier nicht auf eine Mehrheitsentscheidung der Mieter berufen und die Heizung ausgeschaltet lassen.
Mieter ist zum Heizen verpflichtet
Von Ihrem Mieter können Sie die Einhaltung einer bestimmten Temperatur nicht fordern. Er ist aber zur Beheizung der Räume insoweit verpflichtet, als es notwendig ist, um Schäden durch Frost, Feuchtigkeit und Schimmelbildung zu verhindern.
Das Landgericht Hagen hielt sogar die fristlose Kündigung eines Mieters für gerechtfertigt, weil dieser nachweislich 2 Winter lang die gemietete Wohnung nicht geheizt hatte, obwohl die Hausordnung eine Beheizungspflicht enthielt. Sie werteten das Verhalten des Mieters als erhebliche Vertragsverletzung, die leicht zu Frost- oder Feuchtigkeitsschäden führen könnte (LG Hagen, Urteil v. 19.12.07, Az. 10 S 163/07).
Neue Heizung kann Mieter nicht verlangen
Der Mieter darf die Miete nicht mit dem Argument mindern, die Heizung sei alt und verbrauche deswegen zu viel Brennstoff. Solange die Heizung die Mieträume ausreichend mit Wärme versorgt, ist sie nicht mangelhaft und Ihr Mieter kann weder mindern noch den Einbau einer neuen Heizung von Ihnen verlangen.
8 Tipps für das richtige Heizen und Lüften
- Heizen Sie auch solche Räume ausreichend (mindestens 16 °C), die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie etwas niedrigere Temperaturen vorziehen.
- Die Temperatur der Innenseiten von Außenwänden sollten 17 °C nie wesentlich unterschreiten. Dies ist leichter sicherzustellen, wenn Möbelstücke nicht zu dicht an der Wand stehen (Abstand mindestens 5 cm).
- Die Wärmeabgabe von Heizkörpern sollte nicht durch Verkleidungen oder lange Vorhänge behindert werden.
- Die Türen zu weniger beheizten Räumen sollten nach Möglichkeit geschlossen gehalten werden. Andernfalls dringt mit der wärmeren Luft aus Nebenräumen zu viel Feuchtigkeit ein.
- Beim Lüften empfiehlt es sich, den vollständigen Luftaustausch möglichst schnell ablaufen zu lassen. Öffnen Sie deshalb die Fenster und Türen weit; schaffen Sie nach Möglichkeit Durchzug. Nach fünf, allenfalls zehn Minuten haben Sie dann die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, die nach ihrer anschließenden Erwärmung wieder viel Wasserdampf aufnehmen kann.
- Jede Dauerlüftung durch spaltbreites Offenhalten oder Ankippen von Fenstern kostet unverhältnismäßig mehr Energie und sollte daher während des Heizbetriebs unterbleiben.
- Ein einmaliges, gegebenenfalls etwas längeres tägliches Lüften genügt heute, nach Abdichtung aller Fugen und Spalten, im Allgemeinen nicht mehr. Je nach Nutzung muss die sogenannte Stoßlüftung bis zu drei Mal pro Tag wiederholt werden.
- Größere Wasserdampfmengen, die beispielsweise beim Kochen oder Duschen entstehen, sollten am besten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden. Halten Sie die Türen während dieser Vorgänge möglichst geschlossen, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreiten kann.