GEZ-Gebühren im Büro

Müssen Sie für die Computer in Ihrem Unternehmen GEZ-Gebühren zahlen? Oder gibt es eine Möglichkeit, Ihren Betrieb von der GEZ-Pflicht zu befreien?

Seit 2007 müssen Unternehmen für alle internetfähigen Computer monatlich GEZ-Gebühren zahlen – diese müssen als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ also bei der GEZ angemeldet werden. Nach einem Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (AZ: VG Berlin VG 27 A 245.08) kann man der GEZ-Pflicht jedoch unter bestimmten Umständen entgehen.

In dem vorliegenden Fall wollte ein Verband für die Rechner seiner Mitarbeiter keine GEZ-Gebühren zahlen und begründete die Abmeldung der Geräte damit, dass diese nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt werden, weil den Mitarbeitern die private Nutzung des Internets untersagt war.

GEZ-Gebühren für Unternehmen
Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Verband Recht. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass in Behörden oder Unternehmen die Nutzung der PCs zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen eher die Ausnahme sei. In der Regel wird der Internetzugang dort zu Informationsverarbeitungs- und Recherchezwecken genutzt und nicht zum Empfang von Rundfunksendungen.

Wenn man im Büro auf einen Internetzugang verzichten muss, nur um den GEZ-Gebühren zu entgehen, verstößt das gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Ein Zugang zu frei verfügbaren Informationen im Internet muss auch möglich sein, ohne GEZ-Gebühren zu zahlen. Ansonsten würden die GEZ-Gebühren sogar eine unzulässige Steuer darstellen.

Befreiung von GEZ-Gebühren
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die private Internetnutzung seitens Ihrer Mitarbeiter ausschließen können, haben nach diesem Urteil also auch Sie die Möglichkeit, den GEZ-Gebühren zu entgehen.