Statt GEZ-Gebühr kommt die Haushaltsabgabe. 2013 wird der neue Rundfunksänderungstaatsvertrag gültig – und provoziert aber schon heute Entrüstung und Unverständnis, etwa bei Schwerbehinderten. Was dies für den Verbraucher bedeuten wird, lesen Sie hier.
GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Sender. Bislang muss "GEZ" bezahlen, wer ein Empfangsgerät besitzt. Es ist aber beschlossene Sache: Ab 2013 wird die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern als Haushaltspauschale entrichtet.
Auch für Haushalte ohne Geräte muss gezahlt werden
Dies bedeutet: Jeder Haushalt muss Rundfunkgebühren zahlen – unabhängig davon, wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und sogar unabhängig davon, ob sich überhaupt Rundfunkgeräte im Haushalt befinden. Alle Nutzungsmöglichkeiten, ob Fernseher oder internetfähiges Mobiltelefon werden mit einem Betrag pro Wohnung abgegolten.
Die Idee dahinter ist, Mehrfachzahlungen zu vermeiden, wie sie zum Beispiel in nichtehelichen Partnerschaften oder bei Minderjährigen mit eigenem Verdienst auftreten könnten. Zudem sollen so die Besuche von Rundfunkgebührenbeauftragten (im Volksmund oft "GEZ-Kontrolleure" genannt) entfallen.
Haushaltsabgabe soll einfacher sein
Von dieser Umstrukturierung verspricht man sich weniger Bürokratie und mehr Vereinfachung. Doch auch wenn eine Vereinfachung des Systems und die Schonung der Privatsphäre das Ziel sind, kann es trotzdem teurer werden. Ein Beispiel: Ein Verbraucher, der nur ein Radio oder einen internetfähigen Computer besitzt, zahlt zur Zeit 5,76 Euro im Monat. Nach 2013 muss er in jedem Fall den vollen Betrag von 17,98 Euro zahlen, auch wenn er kein Fernsehgerät besitzt.
Auch Schwerbehinderte müssen künftig zahlen
Schwerbehinderte, die bislang per Antrag von der Gebührenpflicht befreit werden können, müssen ab 2013 ein Drittel der neuen Haushaltsabgabe zahlen, also 5,99 Euro. Eine vollständige Befreiung ist laut einer Internetseite des Südwestrundfunks (SWR) nur noch möglich für taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe (nach § 72 SGB XII). Eine Übersicht über möglichen Befreiungen und Ermäßigungen von der Gebührenpflicht finden Sie in dieser PDF-Datei.
Nicht zuletzt werden künftig auch Betriebsstätten die Haushaltsabgabe entrichten müssen: "Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge", heißt es dazu beim SWR. Die bislang übliche Vorgehensweise, Autoradios aus betrieblich genutzten Fahrzeugen zu
entfernen, um keine Rundfunkgebühren zahlen zu müssen, ist damit
sinnlos.
Weiter heißt es beim SWR: "Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist jedoch ein Fahrzeug frei – unabhängig davon, wo es zugelassen ist. Für jedes weitere müssen Unternehmen und Institutionen mit monatlich 5,99 Euro ein Drittel des Beitrags entrichten."