GEZ-Gebühren sind ärgerlich, aber in den meisten Fällen unvermeidbar. Wer muss zahlen und welche Nutzungen sind kostenfrei?
Klar ist, öffentliche Rundfunk- und Fernsehsender finanzieren sich hauptsächlich durch Gebühren und erhalten dadurch ihre Unabhängigkeit. Sie können so auch abseits der Quotenforderungen und der zu erzielenden Werbeeinnahmen Programme senden, die qualitativ hochwertig sind, aber woanders dem Zwang der Einschaltquote zum Opfer fallen würden. Aber wer muss eigentlich GEZ-Gebühren zahlen und wer nicht?
GEZ-Gebühren für Radio und Fernsehen
Ausschließlicher Radioempfang wird mit Euro 5,76, Fernsehen und Radio mit Euro 17,98 monatlich berechnet. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
GEZ-Gebühren für Privathaushalte
Durch eine Anmeldung sind alle Geräte im Haushalt abgedeckt, sofern es sich im Haushalt um eine rein private Nutzung der Geräte handelt und die im Haushalt lebenden Kinder kein eigenes Einkommen haben. Auch privat genutzte KFZ sind in der Anmeldung enthalten.
Aber Achtung: Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich der Zurechnung der Geräte. Hier kann eine zweite Gebührenpflicht entstehen.
GEZ-Gebühren für Zweitwohnungen
Haben Sie eine Zweitwohnung – dazu zählen auch Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Wohnwagen und stationär aufgestellte Wohnmobile, Gartenlaube etc. – muss hierfür eine gesonderte Anmeldung erfolgen, obwohl sie ja nur entweder in dem einen oder in dem anderen Haus die Geräte benutzen können, aber nicht gleichzeitig.
Befreiung von GEZ-Gebühren
Sind Sie arbeitslos, schwerbehindert, haben ein geringes Einkommen oder sind Sozialhilfeempfänger, Schüler, Student, Auszubildender oder Rentner können Sie sich ggf. von den Gebühren befreien lassen. Auskunft hierzu erteilt die GEZ.
GEZ-Gebühren für PCs
PCs, Telefone, Navigationsgeräte mit Empfangsmöglichkeit sind grundsätzlich auch gebührenpflichtig, jedoch i. d. R. mit der Anmeldung des Fernsehgerätes für die private Nutzung bereits abgedeckt.
Neuregelung der GEZ-Gebühren ab 2013
Die jetzt beschlossene Neuregelung der GEZ-Gebühren wird an diesen Themen kaum etwas ändern. Die angekündigte Vereinfachung wird dadurch realisiert, dass die unterschiedlichen Empfangsgeräte nicht mehr differenziert werden.