Vorteile des KfW-Sonderprogramms 2009
- Finanzierung zu 100%
Investitionen und Betriebsmittel können dank des Sonderprogramms zu 100 Prozent finanziert werden. Es müssen also weder weitere Kredite noch Eigenkapital zur Finanzierung beigesteuert werden. - Haftungsbegrenzung für Banken
Als Anreiz zur Kreditvergabe wird die geldgebende Geschäftsbank bis zu 90 Prozent (bei Betriebsmittelkrediten bis zu 50 Prozent) von der Haftung freigestellt werden. In der Praxis bedeutet dies: Wird der Kredit nicht zurückgezahlt, muss die Bank nur 10 Prozent des Verlustes tragen. Bei Krediten mit Haftungsfreistellung der Bank ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. - Laufzeiten und tilgungsfreie Zeiten
Finanzierung von Investitionen – Laufzeit bis zu 8 Jahre. Höchstens 1 Jahr lang muss der Kredit nicht getilgt werden.
Finanzierung von Betriebsmitteln: Laufzeit bis zu 5 Jahre. Bis zu 1 Jahr ist tilgungsfrei.
Förderprogramm "Unternehmerkapital" – 2 Varianten ab 2009
Bei Krediten aus dem Förderprogramm "Unternehmerkapital" handelt es sich um Nachrangdarlehen. Sie werden ähnlich wie Eigenkapital behandelt, es sind deshalb keine Sicherheiten notwendig.
- ERP-Kapital für Gründung
Dieses Förderprogramm können Unternehmen bis zu 3 Jahre nach ihrer Gründung beantragen. Sie können somit ihren Finanzierungsanteil auf bis zu 45 % (West) bzw. 50 % (Ost) aufstocken. - Kapital für Arbeit und Investitionen
Dieses Förderprogramm können Selbstständige beantragen, die mehr als 3 Jahre am Markt sind. Es besteht aus einem gewöhnlichen Darlehen und einem Nachrangdarlehen in gleicher Höhe. Das Nachrangdarlehen wird wie Eigenkapital behandelt. Investitionsvorhaben können so zu 100% finanziert werden.