So weisen Sie das Eigenkapital von Einzelunternehmen aus

Das Eigenkapital der Einzelunternehmen ist eine Saldogröße zwischen sämtlichen Posten der Aktivseite und den Posten der Passivseite. Hinsichtlich des bilanziellen Ausweises des Eigenkapitals bestehen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften gravierende Unterschiede.

Das auf der Passivseite der Bilanz auszuweisende Eigenkapital von Einzelunternehmen stellt eine Saldogröße zwischen sämtlichen Posten der Aktivseite und den Posten der Passivseite dar.

Das Eigenkapital von Einzelunternehmen sagt nichts über die Liquidität aus
Das Eigenkapital der Einzelunternehmen gibt lediglich Aufschluss über die Höhe des bilanziellen Reinvermögens. Es liefert keine Informationen über die Art und Zusammensetzung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Ob zum Beispiel für geplante Investition in ausreichendem Umfang liquide Mittel zur Verfügung stehen, ist aus dem ausgewiesenen Eigenkapital der Einzelunternehmen nicht ersichtlich.

Eigenkapital von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften
Einzelunternehmen und Personengesellschaften halten sich beim Ausweis des Eigenkapitals weitgehend an die Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften. Das Eigenkapital von Einzelunternehmen unterscheidet sich hinsichtlich des Ausweises aber dennoch vom Eigenkapitalausweis der Kapitalgesellschaften.

Eine Untergliederung des Eigenkapitals von Einzelunternehmen, wie sie für Kapitalgesellschaften gefordert wird, kommt hier nicht in Betracht. In der Regel wird das Eigenkapital bei Einzelunternehmen in einer einzigen Position oder bei Personenunternehmen getrennt nach den Gesellschaftern aufgeteilt.

Bei Personengesellschaften kommt zusätzlich noch die Variante in Betracht, die Eigenkapitalkonten in sogenannte Festkapital- und variable Eigenkapitalkonten zu untergliedern.

Ermittlung des Eigenkapitals von Einzelunternehmen
Das Eigenkapital von Einzelunternehmen wird unter Berücksichtigung der Veränderungen im Laufe des Geschäftsjahres zum Ende des Geschäftsjahres wie folgt ermittelt:

Bestand des Eigenkapitals des Einzelunternehmens am Anfang des Jahres
+ Einlagen
./. Entnahmen
+ Gewinn bzw.
./. Verlust
= Bestand des Eigenkapitals der Einzelunternehmung am Ende des Jahres

Demgegenüber müssen Kapitalgesellschaften ihr Eigenkapital zwingend in die gesetzlich vorgesehenen Unterpositionen aufgliedern (§ 266 Abs. 3 HGB). So besteht das gezeichnete Kapital einer GmbH zum Beispiel aus den satzungs- bzw. vertragsgemäß festgelegten Stammeinlagen der Gesellschafter, die insgesamt das Stammkapital bilden.

Bei Aktiengesellschaften entspricht das gezeichnete Kapital dem Gesamtbetrag der ausgegebenen Aktien (Grundkapital). Auszuweisen ist jeweils das satzungsmäßig festgelegte Nennkapital. Damit ist der Ausweis des Eigenkapitals bei Einzelunternehmen deutlich "knapper" als bei Kapitalgesellschaften.