Unternehmen können seit Ende letzten Jahres von einem neuen Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend profitieren. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten.
Förderprogramm zur betrieblichen Kinderbetreuung
Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist der Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung ein wichtiger Baustein. Neben den öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen sind daher auch betriebliche Angebote von wachsender Bedeutung.
Mit dem neuen Förderprogramm will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor allem auch kleinere und mittlere Unternehmen motivieren, ihre Beschäftigten durch Angebote zur betrieblichen Kinderbetreuung zu unterstützen. Davon würden – so das Bundesministerium – nicht nur die Eltern profitieren, sondern auch die Arbeitgeber, da Mütter und Väter, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, stressfreier und effizienter arbeiten.
An wen richtet sich das neue Förderprogramm zur betrieblichen Kinderbetreuung?
Das neue Förderprogramm zur betrieblichen Kinderbetreuung richtet sich grundsätzlich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Neben privaten Arbeitgebern können sich Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts (Hochschulen, Behörden etc.) an dem Programm beteiligen.
Mit dem Programm werden darüber hinaus auch Verbundlösungen von Unternehmen gefördert, die sich für eine gemeinsame betriebliche Kinderbetreuung zusammenschließen.
Zuschüsse des Förderprogramms zur betrieblichen Kinderbetreuung
Mit dem neuen Förderprogramm zur betrieblichen Kinderbetreuung werden Zuschüsse als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt.
Insgesamt können die Unternehmen durch das Programm zur Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Mit dem Programm werden neue Gruppen mit Mitarbeiterkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gefördert.
Hier finden Sie weitere Informationen zum neuen Förderprogramm zur betrieblichen Kinderbetreuung.