Jeden Monat muss für jeden Beschäftigten ein ELENA-Datensatz an die Zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung gesendet werden. Im Folgenden Beitrag zum ELENA-Verfahren stellen wir Ihnen den Datenbaustein der Grunddaten (DBEN) vor.
ELENA-Verfahren: Datenbaustein Grunddaten
Die nachfolgend aufgeführten Daten sind monatlich für jeden Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle im Datenbaustein DBEN zu melden:
- Beginn Arbeits-/Dienstverhältnis
– Steuerliche Eckdaten wie
– Steuerklasse
– Faktor
– Kinderfreibetrag - Beschäftigungsdaten
– Tätigkeitsschlüssel
– Kennzeichen Rechtskreis
– Sozialversicherungsdaten
– Beitragsgruppe
- wöchentliche Arbeitszeit
- Steuerbrutto (laufende und sonstige Bezüge)
- SV-Brutto (laufende und einmalige Bezüge)
- Gesamtbrutto
- Gesetzliche Abzüge / SV-Abzüge (getrennt nach laufenden Abzügen und einmaligen Abzügen für jeden Sozialversicherungszweig einzeln)
- Gesetzliche Abzüge / Steuern
- Lohnsteuer auf laufende und sonstige Bezüge
- Solidaritätszuschlag auf laufende und sonstige Bezüge
- Kirchensteuer auf laufende und sonstige Bezüge
Diese Daten werden monatlich für jeden Arbeitnehmer gespeichert. Sollten sich Änderungen für bereits versendete ELENA-Daten ergeben, so ist eine Stornierungsmeldung zu erstellen und versenden sowie eine neue ELENA-Meldung an die ZSS zu erstatten.
Neben den oben angeführten ELENA-Grunddaten sind im Rahmen des ELENA-Verfahrens noch folgende Daten monatlich zu melden.
- Datenbaustein: DBNA – Name: Hier sind die Namensangaben zum Beschäftigten zu machen:
- Datenbaustein: DBGB – Geburtsangaben: Die Geburtsangaben zum Beschäftigten sind ebenfalls zu erstatten.
- Datenbaustein: DBAN – Anschrift: Die aktuelle Anschrift des Arbeitnehmers ist ebenfalls bei ELENA zu melden.
- Datenbaustein: DBAG – Arbeitgeberangaben: Die aktuellen Arbeitgeberdaten sind auch Teil des ELENA-Verfahrens.