Das ELENA-Verfahren ist mittlerweile bei vielen Betrieben ein Teil der monatlichen Entgeltabrechnung. Allerdings kann man derzeit sicher noch nicht davon sprechen, dass es allen Lohnabrechnern in Fleisch und Blut übergegangen ist. Vielmehr stellen sich bei vielen Betrieben immer häufiger Fragen, wer überhaupt im ELENA-Verfahren zu melden ist und wer nicht.
Personenkreise im ELENA-Verfahren
Im Gesetz zum ELENA-Verfahren heißt es: Der Arbeitgeber hat der Zentralen Speicherstelle für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten monatlich gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung eine Meldung zu erstatten. Dies umfasst grundsätzlich alle Beschäftigten.
Da das ELENA-Verfahren zu einem großen Teil an das DEÜV-Meldeverfahren aus der Sozialversicherung angelehnt ist, kann man sich daran orientieren. Es sind nämlich alle Arbeitnehmer zu melden, die einen Personengruppenschlüssel haben. Extra für das ELENA-Verfahren wurden daher zum Jahresbeginn 2010 diese Personengruppenschlüssel noch um die Schlüsselzahl "000" (Beamte, Richter und Soldaten) ergänzt.
Übersicht Personengruppenschlüssel ELENA-Verfahren
Somit sind im ELENA-Verfahren alle Personen mit den Personengruppenschlüssel "000" bis "190" zu melden.
Personengruppe |
Personengruppen- |
Beamte, Richter und Soldaten |
000 |
Auszubildende |
102 |
Beschäftigte in Altersteilzeit |
103 |
Hausgewerbetreibende |
104 |
Praktikanten |
105 |
Werkstudenten |
106 |
Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen |
107 |
Bezieher von Vorruhestandsgeld |
108 |
Geringfügig entlohnte Beschäftigte |
109 |
Kurzfristig Beschäftigte |
110 |
Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen |
111 |
Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft |
112 |
Nebenerwerbslandwirte |
113 |
Nebenerwerbslandwirte – saisonal beschäftigt |
114 |
Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG |
116 |
Unständig Beschäftigte |
118 |
Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters |
119 |
Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind |
127 |
Seeleute |
140 |
Auszubildende in der Seefahrt |
141 |
Seeleute in Altersteilzeit |
142 |
Seelotsen |
143 |
In der Seefahrt beschäftigte versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters |
149 |
Beschäftigte, die ausschließlich Beschäftigte im Sinne der Unfallversicherung sind |
190 |
Weitere Informationen zum ELENA-Verfahren finden Sie in der Serie zum ELENA-Verfahren.