ELENA-Verfahren vor dem Aus?

Trotz anderslautender Pressemeldungen, das ELENA-Verfahren ist auch Ende 2010 noch nicht entgültig gescheitert. In der Lohnabrechnung müssen auch weiterhin die monatlichen ELENA-Meldungen an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung gemeldet werden.

Nur kurze Freude über Stopp des ELENA-Verfahrens
Der vermeintliche Stopp des ELENA-Verfahrens basiert auf einer falsch interpretierten Aussage. Einige Massenmedien haben ELENA vor einigen Tagen begraben und voreilig einen ELENA-Stopp angekündigt. Diese Aussage ist aber falsch.

Der angekündigte Stopp des Verfahrens ist letztendlich nur eine Verschiebung des ursprünglichen Starttermins – das Bundeskabinett hat beschlossen, den Datenabruf durch die Sozialbehörden um zwei Jahre von 2012 auf 2014 zu verschieben. Die ELENA-Monatsmeldungen sind aber weiterhin erforderlich und nach heutiger Gesetzeslage auch bußgeldbewährt.

ELENA-Verfahren: Nur aufgeschoben, nicht aufgehoben
Über die Gründe der Verschiebung wird derzeit diskutiert. Das Kabinett hat anscheinend auf die mangelnde Vorarbeit von Städten und Gemeinden reagiert, da diese bislang keine ausreichende Infrastruktur geschaffen haben, um den erforderlichen Datenabruf ab 2012 vornehmen zu können.

Andere Stimmen werden aber auch laut, dass es derzeit eventuell gar nicht möglich ist, die bislang gespeicherten Daten überhaupt zu verarbeiten. Bislang ist das ELENA-Verfahren nämlich leider weder durch eine gute Organisation, noch durch eine gute Kommunikation aufgefallen. So werden Anfragen zu den eigenen Daten seitens der zentralen Speicherstelle damit beantwortet, dass die Daten erst 2012 ausgelesen werden können. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Verschiebung des ELENA-Verfahrens ohne Auswirkung auf die Lohnabrechnung
Die Verschiebung des Starttermins hat keine Auswirkungen auf die monatlichen ELENA-Meldungen in der Lohnabrechnung. Hier bleibt es unverändert dabei, die Entgeltdaten der Arbeitnehmer jeden Monat an die Rentenversicherung zu melden. Durch die Verschiebung des ELENA-Verfahrens kann es aber durchaus zu kleineren Verschiebungen in den ELENA-Datensätzen kommen, sodass sich die Inhalte ggf. geringfügig verändern.

Die ELENA-Meldung an sich wird jedoch aufrecht erhalten. Für Sie in der Lohnabrechnung bedeuten diese kleineren Verschiebungen stets Ausschau nach neuen Service-Packs bzw. Updates Ihres Softwareherstellers zu halten. Denn die Softwarehersteller reagieren regelmäßig auf die Änderungen im ELENA-Verfahren. Ferner halten wir Sie an dieser Stelle über neue Lohnsoftware-Updates aufgrund des ELENA-Verfahrens auf dem Laufenden.