ELENA-Verfahren: Daten zur Ausbildung sind zu melden

Das ELENA-Verfahren macht auch vor Auszubildenden nicht halt. Die Daten zur Ausbildung sind ebenfalls an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) der Rentenversicherung zu melden. Welche Daten genau gemeldet werden müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Ausbildung: Daten sind zu melden
Im ELENA-Verfahren sind bei Auszubildenden zusätzlich zu den ELENA-Grunddaten noch weitere Angaben zum Ausbildungsverhältnis zu übermitteln. Diese ausbildungsspezifischen Daten werden in einem eigenen Datenbaustein Ausbildung (DBAS) an die Rentenversicherung gesendet.

So ist in diesem Datenbaustein (DBAS) zu kennzeichnen, ob es sich um ein laufendes Ausbildungsverhältnis handelt oder ob das Ausbildungsverhältnis im Abrechnungsmonat beendet wird (Ende der Ausbildung).

In den ELENA-Meldungen zum laufenden Ausbildungsverhältnis ist stets das voraussichtliche Ende der Ausbildung zu hinterlegen. Da das voraussichtliche Ausbildungsende oftmals nicht konkret auf den Tag bekannt ist, kann hier als Ende der Ausbildung der Monatsletzte hinterlegt werden.

Beispiel ELENA: Voraussichtliches Ausbildungsende
Ein Auszubildender hat zum 1. August 2007 seine Ausbildung begonnen. Sein Ausbildungsverhältnis ist auf drei Jahre angelegt. Es endet also voraussichtlich zum 31. Juli 2010.

Da das tatsächliche Ausbildungsende noch nicht bekannt ist, kann als voraussichtliches Ende der 31.07.2010 gesetzt werden.

Im Juli 2010 wird der Auszubildende seine Ausbildungsprüfung ablegen, z. B. am 16.7.2010. Hat er diese erfolgreich abgeschlossen, ist mit der ELENA-Meldung für den Juli 2010 das tatsächliche Ausbildungsende (und nicht mehr das voraussichtliche Ausbildungsende) zu melden.