DIN 5008: So platzieren Sie Ihre Unterschrift richtig

Die DIN 5008 gibt die Regeln für die Textverarbeitung vor, unter anderem auch für die Platzierung der Unterschrift. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Eine handschriftliche Unterschrift gibt jedem Brief eine persönliche Note und sollte unter die Grußformel gesetzt werden. Da nicht jede handschriftliche Unterschrift problemlos lesbar ist, sollten der ausgeschrieben Vorname und der volle Nachname auch nochmal maschinenschriftlich unter die Unterschrift gesetzt werden.

So wird die Unterschrift nach DIN 5008 richtig platziert

Die Unterschrift folgt mit einer Leerzeile Abstand auf die Grußformel. Sollte der Name einer Firma mit in die Unterschrift gehören, wird dieser dem Namen des Verfassers des Briefs vorangesetzt. Der Firmenname kann wenn nötig auch auf mehrere Zeilen verteilt werden (drei sollten ausreichen). Um die Position einer Person deutlich zu machen, wird diese unter die maschinenschriftliche Wiederholung der Unterschrift geschrieben.

Wie viele Zeilen für diese Unterschrift vorgesehen sind, ist in der DIN 5008 nicht vorgesehen, drei Leerzeichen reichen aber normalerweise aus.

Der Name des Absenders sollte immer ausgeschrieben werden

Bei der maschinenschriftlichen Unterschrift empfiehlt es sich den Vornamen auszuschreiben, damit der Empfänger eines Briefs immer weiß, ob sich hinter dem Namen ein Mann oder eine Frau verbirgt (wenn es nicht aus dem Anschriftenfeld deutlich hervorgeht).

Falls der Brief im Auftrag einer anderen Person unterschrieben wird, wird ein i. A. (im Auftrag), i. V. (in Vollmacht) oder ppa. (per prokura) entweder vor die handschriftliche Unterschrift oder vor die Wiederholung in Maschinenschrift gesetzt.

Beispiel:

„Mit den besten Grüßen aus Berlin

>

  1. A. Hans Müller

>

>

Hans Müller
Geschäftsführer“

Es empfiehlt sich, die handschriftliche Unterschrift mit einem blauen Stift (Füller, Kugelschreiber) zu schreiben, um sie von der schwarzen Maschinenschrift abzuheben.

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