DIN 5008: Den Anlagenvermerk richtig platzieren
In der alltäglichen Büro- und Textkommunikation kommt es öfter mal vor, dass einem geschäftlichen oder auch privaten Schreiben eine Anlage beigefügt werden muss.
In eine E-Mail wird eine Anlage einfach hineingezogen, bei einem Brief oder einem Bewerbungsschreiben wird sie hinter das eigentliche Schreiben geordnet.
Damit nun der Leser oder Empfänger die Anlage auch entdeckt, versteht welchen Zweck sie erfüllt und erkennt, wie viele Anlagen es überhaupt sind, muss schon im Schreiben auf die Anlage hingewiesen werden.
Anlagen in einem Anlagenvermerk kenntlich machen
Dies funktioniert laut der DIN 5008 mit einem Anlagenvermerk. Dieser wird ganz am Ende des Textes, unter dem maschinenschriftlichen Namen unter der Unterschrift eingesetzt.
Wichtig ist, dass eine Leerzeile zwischen die Wiederholung des Namens und den Anlagenvermerk gesetzt wird.
Beispiel:
„Mit freundlichen Grüßen,
(handschriftliche Unterschrift)
Anna Meier
Anlage“
Den Anlagenvermerk fett markieren, um ihn hervorzuheben
Um hervorzuheben, dass dem Dokument eine Anlage beigefügt ist, kann der Anlagenvermerk auch fett markiert werden.
Besonders wenn mehrere Anlagen aufgezählt werden, empfiehlt sich der Fettdruck, um den Anlagenvermerk zu kennzeichnen.
Beispiel:
„Mit freundlichen Grüßen,
(handschriftliche Unterschrift)
Anna Meier
Anlage“
Wird auf die Anlagen bereits im Text eingegangen, reicht es wenn im Anlagenvermerk einfach nur „Anlage“, „2 Anlagen“ o. ä. steht.
Werden die Anlagen im Text nicht konkret benannt, sollten sie im Anlagenvermerk genauer benannt werden, damit klar wird, worum es sich handelt.
Beispiel:
„Mit freundlichen Grüßen,
(handschriftliche Unterschrift)
Anna Meier
Anlage:
Lebenslauf
Empfehlungsschreiben“
Bildnachweis: slonme / adobe stock
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