Der richtige Verbandskasten
Es gibt einen "kleinen" und einen "großen" Verbandskasten. Beide unterscheiden sich nur nach der Menge des darin enthaltenen Erste-Hilfe-Materials. Was genau und wie viel davon "drin" sein muss, ist die der DIN 13157 ("Erste-Hilfe-Material – Verbandskasten E") für den großen Verbandskasten im Detail festgelegt. Wichtig dabei: Ein Kfz-Verbandskasten ist nicht für den betrieblichen Einsatz konzipiert und deshalb als Alternative nicht erlaubt.
Lediglich für Tätigkeiten im Außendienst, z. B. bei Werkstattwagen, dürfen Sie anstelle eines kleinen auch einen Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164 mit sich führen.
Praxis-Tipp "Verbandskasten"
Für den Kauf reicht es, wenn Sie Verbandskästen nach den genannten Normen beschaffen. Sie müssen jedoch immer auch die CE-Kennzeichnung aufweisen.
Wie viele Verbandskästen brauchen Sie?
Je mehr Beschäftigte und je höher die Unfallrisiken in Ihrem Betrieb, umso mehr Verbandskästen müssen Sie vorhalten. Dabei gelten diese Richtwerte (zwei kleine Verbandskästen ersetzen einen großen Verbandskasten):
Betriebsart | Beschäftigte | Kleiner Verbandskasten | Großer Verbandskasten |
Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1 – 50 51 – 300 ab 301 für je 300 weitere zusätzlich |
1 |
– 1 2 1 |
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe (z. B. Küchen) | 1 – 20 21 – 100 ab 101 für je 100 weitere zusätzlich |
1 |
– 1 2 1 |
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen | 1 – 10 11 – 50 ab 51 für je 50 weitere zusätzlich |
1 |
– 1 2 1 |
Prüfen Sie regelmäßig
Prüfen Sie den Inhalt aller Verbandskästen am besten in Abständen von maximal 3 Monaten auf Vollständigkeit und Unversehrtheit – was fehlt oder unbrauchbar geworden ist, sofort ersetzen!
Achten Sie dabei auf Verfallsdaten etwa von Sterilmaterial. Auch entnommenes Material aus einem Verbandskasten müssen Sie schnellstens wieder auffüllen. Damit Sie genau feststellen können, was fehlt, liegt jedem Verbandskasten beim Kauf ein vollständiges Inhaltsverzeichnis bei.