Werden Menschen verletzt, sollten Sie unbedingt die Polizei und einen Krankenwagen rufen. Die Beamten halten alle Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Den sollte jeder Autofahrer griffbereit im Handschuhfach liegen haben.
Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Falls es Zeugen gibt, sollten deren Personalien notiert werden. Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.
Stehen die Fakten fest, muss der Unfallverursacher seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.
Unfall mit einem ausländischen Verkehrsteilnehmer
Vor allem im Sommer sind viele ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das "Deutsche Büro Grüne Karte" wenden (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757;oder per Mail). In der Regel überträgt das "Deutsche Büro Grüne Karte" die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.
Was Sie immer im Auto dabei haben sollten
Zusätzlich sollten Sie als Autofahrer an die Ausstattung denken, die Sie zum Aussteigen und Absichern einer Unfallstelle sowie zur Ersten Hilfe brauchen: Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten. Die Warnweste gehört ins Handschuhfach, damit sie greifbar ist und der Verbandskasten sollte ab und an auf seine Verwendbarkeit überprüft werden.
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