Die degressive Abschreibung ist eine Abschreibungsmethode, bei der die jährlichen Abschreibungsbeträge fallen. Man spricht daher bei der degressiven Abschreibung auch von einer Abschreibung – beziehungsweise AfA, Absetzung für Abnutzung – in fallenden Jahresbeträgen.
Bei der degressiven Abschreibung handelt es sich um eine planmäßige Abschreibungsmethode, bei der sich die Abschreibungen nach einem festen Abschreibungsplan richten.
Zu den wichtigsten Verfahren der degressiven Abschreibung gehören die geometrisch-degressive Abschreibung, die arithmetisch-degressive Abschreibung, die kombinierte degressive/lineare Abschreibung und die Abschreibung in fallenden Staffelsätzen.
In der betrieblichen Praxis wird – wenn die degressive Abschreibung verwendet wird – am häufigsten die kombinierte degressive/lineare Abschreibung angewendet, die sich dadurch kennzeichnen lässt, dass die degressive Abschreibung planmäßig zur linearen Abschreibung übergeht.
Degressive Abschreibung: die steuerliche Behandlung
Die degressive Abschreibung durfte aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 nur noch für bis zum 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angewendet werden. Für Anschaffungen von Wirtschaftsgütern ab dem Jahr 2008 sah das Steuerrecht keine degressive Abschreibung mehr vor.
Darüber hinaus war die degressive Abschreibung steuerrechtlich gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig. Außerdem war die degressive Abschreibung nur möglich, wenn der angeschaffte Vermögensgegenstand zum Betriebsvermögen gehörte. Somit war eine Anwendung der degressiven Abschreibung nur bei Gewinneinkünften möglich.
Zu den beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, für die eine degressive Abschreibung infrage kam, zählten darüber hinaus nur körperliche Gegenstände. Für immaterielle Wirtschaftsgüter kam eine degressive Abschreibung – zumindest steuerrechtlich – daher nicht in Betracht.
Die neue degressive Abschreibung für 2009 und 2010
Im Zuge der Finanzkrise und zur Förderung der Investitionstätigkeit hat die Bundesregierung dann vor einiger Zeit beschlossen, die degressive Abschreibung befristet wieder einzuführen.
Danach kommt eine degressive Abschreibung jetzt wieder für alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Betracht, die in den Jahren 2009 oder 2010 angeschafft werden.
Die degressive Abschreibung ist auf 25 Prozent der linearen AfA beschränkt
Für die in den Jahren 2009 oder 2010 angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beträgt der degressive Abschreibungssatz das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal 25 Prozent. Die alte Regelung zur degressiven Abschreibung hatte 30 Prozent vorgesehen.
Bei Vermögensgegenständen mit einer Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren, ist die degressive Abschreibung somit günstiger als die lineare Abschreibung, da linear nur mit 20 Prozent abgeschrieben werden kann, degressiv aber eine Abschreibung von 25 Prozent möglich ist.
Lohnt sich die degressive Abschreibung?
Mit der Frage, ob sich die degressive Abschreibung unter steuerlichen Gesichtspunkten tatsächlich lohnt, hat sich der Lehrstuhl für Controlling (Prof. Dr. Wolfgang Berens und Dr. Walter Schmitting) der Universität Münster beschäftigt.
Nach den vorliegenden Ergebnissen zu dieser Maßnahme des Konjunkturpaketes I lassen sich die Vorteile aus der degressiven Abschreibung als recht überschaubar quantifizieren, denn die Vorteile der degressiven Abschreibung liegen – bezogen auf die Investitionssumme – zumeist nur bei 2 bis 4,5 Prozent.
Zur Bewertung der degressiven Abschreibung stellt der Lehrstuhl auf seinen Internetseiten eine Excel-Datei (218 KB, ab Excel 2000) zur Verfügung, mit der sich für eigene Investitionsvorhaben die Vorteile der degressiven Abschreibung genau quantifizieren lassen. Die Excel-Datei für die degressive Abschreibung steht zum Download zur Verfügung.