Die Konjunkturpakete nutzen

Hier werden die wichtigsten Maßnahmen der Bundesregierung aus den Konjunkturpaketen I + II für die Unternehmen erläutert und bewertet.

Fachleute sind sich einig: Deutschland befindet sich wohl erst am Anfang einer tiefen Wirtschaftskrise. Um diese Krise zu bekämpfen hat die Bundesregierung bisher zwei Konjunkturpakete beschlossen. Diese beinhalten – neben einigen Erleichterungen für den Bürger – auch Maßnahmen, die den Unternehmen direkt oder indirekt zugutekommen sollen.

Die Chancen und Möglichkeiten, die sich aus diesen Konjunkturpaketen ergeben, sollten erkannt und ergriffen werden, um die Krise mit möglichst geringen Einbußen zu überstehen.

Im Folgenden werden einige wichtige Maßnahmen der Regierung aus den Konjunkturpaketen I + II für den Nutzen der Unternehmen erläutert und bewertet.

Degressive AfA des Konjunkturpaketes I
Die Bundesregierung hat die degressive Abschreibung mit dem Konjunkturpaket I ab dem 1. Januar 2009 wieder eingeführt – allerdings nur für zwei Jahre und auch nur mit einem Höchstsatz von 25 Prozent (ehemals 30 Prozent).

Die degressive Abschreibung führt in den ersten Investitionsjahren zu geringeren Gewinnen als die lineare Abschreibung. Steuerzahlungen sind daher durch die Anwendung der degressiven Abschreibung des Konjunkturpaketes I erst später zu leisten. Die versteuerten Zinsen auf die zeitlich verschobenen Zahlungen an das Finanzamt machen den Steuerstundungseffekt der degressiven Abschreibung des Konjunkturpaketes I aus.

Die Bundesregierung verspricht sich aus der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung einen erhöhten Investitionsanreiz bei den Unternehmern. Demnach stellt sich die Frage, welchen Nutzen die degressive Abschreibung den Unternehmen verschafft.

Mit der Frage nach der Wirksamkeit dieser Maßnahme der Konjunkturpakete hat sich eine Untersuchung über die degressive Abschreibung des Lehrstuhls für Controlling (Prof. Dr. Wolfgang Berens und Dr. Walter Schmitting) der Universität Münster beschäftigt. Nach den vorliegenden Ergebnissen zu dieser Maßnahme des Konjunkturpaketes I können die Vorteile daraus als recht überschaubar quantifiziert werden, denn die Vorteile der degressiven Abschreibung liegen – bezogen auf die Investitionssumme – zumeist nur bei 2 bis 4,5 Prozent.

Zur Bewertung dieser Maßnahme des Konjunkturpaketes I stellt der Lehrstuhl auf seinen Internetseiten ein Excel-Modell (218 KB, ab Excel 2000) zur Verfügung, mit dem jedes Unternehmen die eigenen Vorteile der degressiven Abschreibung genau quantifizieren kann. Das Modell steht hier zum Download zur Verfügung.

Sonderabschreibungen im Konjunkturpaket I
Das Konjunkturpaket I sieht ferner für kleine und mittlere Unternehmen eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG in Höhe von 20% zusätzlich zur normalen AfA (linear oder degressiv) vor. Außerdem wurden – ebenfalls für den Zeitraum von zwei Jahren – die Grenzen für die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen angehoben.

Auch diese im Konjunkturpaket I verankerte Sonderabschreibung verschiebt Steuerzahlungen vom Jahr der Anschaffung in spätere Jahre, da im Jahr der Anschaffung 20% sofort abgeschrieben werden können. Dies reduziert allerdings die Abschreibungen in späteren Jahren.

Grundfreibetrag und Eingangsteuersatz
Mit den verschiedenen Maßnahmen der Konjunkturpakete soll ferner eine Steuerentlastung von Bürgern und Unternehmen erreicht werden. Hierzu wurde im Rahmen der Konjunkturpakete der Grundfreibetrag erhöht (von 7.664 Euro auf 7.834 Euro in 2009 und 8.004 Euro in 2010) und der Eingangssteuersatz gesenkt (von 15% auf 14%). Zur Abflachung der Steuertarifkurve wurde durch die Konjunkturpakete ferner der Tarifeckwert um 400 Euro in 2009 und um 330 Euro in 2010 angehoben.

Mit dieser Maßnahme der Konjunkturpakete kommt es vor allem zu einer Entlastung bei Einzelunternehmen.

Kredit- und Bürgschaftsprogramm
Mit dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Konjunkturpakete soll die Versorgung vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen mit finanziellen Mitteln sichergestellt werden. Hierfür hat die KfW-Bank einen Rahmen von 100 Milliarden Euro zur Verfügung, um Bankkredite für Unternehmen bis zu 80 Prozent zu besichern.

Diese Maßnahme der Konjunkturpakete kann von Unternehmen solange genutzt werden, bis die Mittel dazu aufgebraucht sind. Die Mittel werden nach Eingang der Anträge vergeben.

Durch diese Maßnahme der Konjunkturpakete ist es durchaus denkbar, dass die Banken kleinen und mittelständischen Unternehmen trotz unzureichender Sicherheiten Kredit gewähren. Dadurch wird die Versorgung mit liquiden Mitteln verbessert. Darüber hinaus können die Kosten der Kredite sinken, da gut besicherte Kredite geringer verzinst werden als nicht gesicherte.

Hinweis: Sofern in der Vergangenheit von der Bank Kreditanträge abgelehnt wurden, sollten diese unter Berücksichtigung der Bürgschaft durch die KfW nochmals geprüft werden.

Sparen bei der Krankenversicherung
Zu den durchaus populären Maßnahmen der Konjunkturpakete gehört insbesondere auch das Absenken der Krankenkassenbeiträge um 6 Prozent. Hierdurch erhalten die Mitarbeiter 0,3 Prozent mehr Nettolohn und auch die Unternehmen sparen Lohnnebenkosten in Höhe von 0,3 Prozent.

Zeitraum für Kurzarbeit durch Konjunkturpakete verlängert

Die Zeitdauer, für die Kurzarbeitergeld von der Bundesanstalt für Arbeit gezahlt wird, wurde im Rahmen der Konjunkturpakete von 12 Monate auf 18 Monate verlängert.

Bei Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt. Somit hat der Arbeitgeber während der Kurzarbeitszeit geringere Personalkosten.

Die Arbeitnehmer erhalten von ihren Arbeitgebern während der Kurzarbeit als Entgelt nur die verkürzte Arbeitszeit bezahlt. Demzufolge hat der Mitarbeiter während der Kurzarbeit ein entsprechend geringeres Bruttoentgelt. Allerdings erhält der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit für seinen Netto-Verdienstausfall das Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird ebenfalls vom Arbeitgeber ausgezahlt. Der Arbeitgeber bekommt das ausgezahlte Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt zurück.

Mit den Konjunkturpaketen bei den Fahrzeugkosten sparen
Wird bei Kauf oder Leasing eines Neuwagens oder eines Jahreswagens ein mindestens 9 Jahre altes Fahrzeug verschrottet, zahlt der Staat dem Autobesitzer eine Prämie von 2.500 Euro (sogenannte Abwrackprämie). Das alte Fahrzeug muss mindestens 1 Jahr lang im Besitz des Begünstigten gewesen sein.

Diese Regelung gilt allerdings nur für private Autokäufer, sodass Unternehmen hiervon kaum profitieren werden. Lediglich Einzelunternehmen, in denen der Unternehmer selbst als Halter eingetragen ist, können von dieser Maßnahme der Konjunkturpakete profitieren.

Staatliche Investitionen für das Unternehmen nutzen
Bereits mit dem Konjunkturpaket I wurden mehrere Milliarden Euro für zusätzliche staatliche Investitionen in die Infrastruktur bereitgestellt. Jetzt kommen nochmals 18 Milliarden Euro für erhöhte staatliche Investitionen hinzu. Von dieser Maßnahme der Konjunkturpakete sollen vor allem Kommunen profitieren. Das Geld geht zum großen Teil in die Schulen und Hochschulen und die Bereiche Straßen, Schienen und öffentliche Gebäude.

Von diesen Maßnahmen der Konjunkturpakete können Unternehmen vor allem dann profitieren, wenn sie als Anbieter der nachgefragten Leistungen auftreten können. Vor allem Handwerksbetriebe können daher mit zusätzlichen Aufträgen rechnen.