Betriebsübergang: Was alles in das Informationsschreiben gehört

Die gesetzlich angeordnete Rechtsfolge eines Betriebsübergangs durch Rechtsgeschäft (also zum Beispiel bei Verkauf oder Verpachtung des Betriebes oder eines Betriebsteils) ist, dass die Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber übergehen. Das Gesetz schreibt vor, über welche Aspekte des Betriebsübergangs die Mitarbeiter zu informieren sind. Die wichtigsten Inhalte eines Informationsschreibens finden Sie in diesem Beitrag.

Die gesetzliche Folge eines Betriebsübergangs durch Rechtsgeschäft ist, dass die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber automatisch übergehen. Hiergegen können die Mitarbeiter allerdings Widerspruch einlegen. Damit die Mitarbeiter die entscheidenden Informationen dafür haben, ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Informationen zu geben sind.

Die Details zum Informationsschreiben beim Betriebsübergang finden Sie in § 613 a Abs. 5 BGB. 

Informationsschreiben beim Betriebsübergang: Zeitpunkt des Übergangs
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Sie die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer über den Zeitpunkt des Betriebsübergangs oder über den geplanten Zeitpunkt informieren. Die Mitarbeiter sollen auf Basis des Informationsschreibens beurteilen können, ab wann der Betriebsübergang wirksam ist und ab wann sie also einen neuen Arbeitgeber haben werden.

Selbst wenn Sie bereits einen genauen Zeitpunkt festgelegt haben (Stichtag), sollten Sie stets davon sprechen, dass der Betriebsübergang "voraussichtlich zum …" erfolgen wird. Kommt es zu einer unvorhergesehenen Verzögerung, was immer einmal passieren kann, besteht andernfalls die Gefahr, dass man Ihnen verwirft, dass Informationsschreiben wäre nicht richtig gewesen. Dies hätte zur Folge, dass die einmonatige Widerspruchsfrist gegen den Arbeitgeberwechsel nicht begonnen hat.

Auch über die Person oder das Unternehmen des Erwerbers ist zu informieren. Dieser ist so eindeutig zu benennen, dass der Mitarbeiter weiß, wer der zukünftige Arbeitgeber nach dem Betriebsübergang sein wird. Ob etwa bei einer GmbH auch die Angabe des Geschäftsführers erforderlich ist, wird unterschiedlich bewertet. Vorsichtshalber sollte dieser im Informationsschreiben angegeben werden.

Informationsschreiben beim Betriebsübergang: Der Grund für den Übergang
Wie detailliert der Grund für den Betriebsübergang anzugeben ist, wird nicht ganz einheitlich beantwortet. Einigkeit besteht darüber, dass Sie zum Beispiel angeben müssen, ob der Betriebsübergang aufgrund eines Kaufvertrages oder eines Pachtvertrages erfolgt.

Inwieweit Sie im Informationsschreiben auch über die wirtschaftlichen Beweggründe zum Betriebsübergang informieren müssen, wird uneinheitlich beantwortet. Auf jeden Fall wird auch hier eine schlagwortartige Benennung ausreichend sein. Vertrauliche Informationen müssen Sie aber nicht geben.

Informationsschreiben beim Betriebsübergang: rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Arbeitgebers
Mit dem Informationsschreiben müssen Sie aufgrund eindeutiger gesetzlicher Regelung auch über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs für die Arbeitnehmer informieren. Dies bildet das Kernstück des Informationsschreibens beim Betriebsübergang. Hierzu gehören zum Beispiel Informationen darüber,

  • dass das Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht,
  • welche tarifvertraglichen Folgen der Betriebsübergang hat,
  • ob sich der Arbeitsplatz ändert,
  • ob und welche Folgen der Betriebsübergang auf eine betriebliche Altersvorsorge hat.

Die Details dazu können von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer oder von Arbeitnehmergruppe zu Arbeitnehmergruppe unterschiedlich sein. Dann sind gesonderte Informationsschreiben zu verfassen.

Auch hier gilt, dass eine unvollständige Information die einmonatige Widerspruchsfrist nicht in Gang setzt. Es bietet sich daher an, insbesondere diesem Punkt des Informationsschreibens mit fachkundiger Hilfe zu verfassen. Setzen Sie sich dazu am besten mit ihrem Anwalt in Verbindung.

Informationsschreiben beim Betriebsübergang: Die in Aussicht genommenen Maßnahmen
Weiter sieht das Gesetz vor, dass Sie die Mitarbeiter mit dem Informationsschreiben über die sie betreffenden Maßnahmen informieren müssen. Dabei hat der Gesetzgeber in erster Linie an Informationen über Weiterbildungsmaßnahmen gedacht, die infolge des Betriebsübergangs erforderlich werden. Diese müssen Sie im Informationsschreiben erwähnen, soweit es dazu bereits konkrete Planungen gibt.