Betriebssicherheitsverordnung: Ihre Verantwortung als Unternehmer

Sie als Unternehmer oder Verantwortlicher eines Unternehmens tragen die alleinige Verantwortung für die eingesetzten Arbeitsmittel. Diese Verantwortlichkeiten regelt die sogenannte Betriebssicherheitsverordnung. Was das für Sie persönlich und Ihr Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.

Durch die Betriebssicherheitsverordnung, abgekürzt BetrSichV, sind Sie als Arbeitgeber der alleinig Handelnde und Verantwortliche. Sie sind damit verpflichtet, die Sicherheit in Ihrem Betrieb in Eigenverantwortung zu organisieren und zu gestalten.

Ihre Pflichten als Unternehmer:

  • Sie müssen die Arbeitsmittel identifizieren und deren Handhabung während des gesamten Lebenszyklus sicher gestalten.
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsmittel: Festlegung des Kreises der Benutzer, Prüfpflichten, Prüffristen und Prüfer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
  • Sicherstellung der regelmäßigen Unterrichtung Ihrer Mitarbeiter
  • Organisatorischer Aufbau zur Sicherstellung der Einhaltung von Pflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung.

Ihre Betreiberverantwortung für die Betriebssicherheit ist im Netz der nationalen und europäischen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen zu sehen. Sie als Betreiber sind eigenverantwortlich tätig. Daher findet sich auch keine Verlagerung irgendeiner Haftung an die Überwachungsstellen im Zuge deren Prüftätigkeit statt.

Ihre Eigenverantwortlichkeit als Arbeitgeber:

  • Gegenüber der Umwelt
    Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen
  • Gegenüber Behörden
    Sie haben die Mitteilungspflicht, die Meldepflicht und die Auskunftspflicht.
  • Gegenüber Dritten
    Dazu zählt die Verkehrssicherungspflicht und die Schadenersatzpflicht.
  • Gegenüber Beschäftigten
    Sie haben die Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern, die Pflicht zur Vermeidung von Gefahren und die Pflicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen.

Ihre Pflichten im Bereich der innerbetrieblichen Organisation, Führung und Durchführung:

  • Organisationsaufbau
  • Bestimmung von Führungsaufgaben
  • Festlegung von Betriebsbeauftragten
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfungen
  • Eignung von Beschäftigten
  • Gestaltung sicherer Arbeitsabläufe
  • Auswahl geeigneter Arbeitsmittel
  • Anweisungen, Einweisungen und Unterweisungen Ihrer Arbeitnehmer
  • Dokumentation aller gesetzten Maßnahmen.

Fazit:

Sie sehen, als Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer haben Sie eine Menge an Pflichten. Dies sieht auf den ersten Blick ziemlich viel aus. Wenn Sie aber näher darüber nachdenken, dienen diese Pflichten zum Wohle Ihrer Arbeitnehmer und damit für Ihren Erfolg als Arbeitgeber.

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