Prüffristen Metall: Wann Sie 2007 welche Arbeitsmittel prüfen lassen müssen

Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen beziehungsweise dem Arbeitgeber, dass Arbeitsmittel während ihrer Betriebsdauer "wiederkehrend" auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüffristen muss er als Betreiber der Arbeitsmittel selbst bestimmen. Doch als Sicherheitsfachkraft stehen Sie in der Pflicht, den Arbeitgeber entsprechend zu beraten. Und hier können Sie nun auf eine Checkliste zugreifen, die Ihnen erstmals von A bis Z für alle relevanten Arbeitsmittel Prüffristen und Regeln konkret benennen.
Prüffristen für Ihre Arbeitsmittel
Wiederkehrende Prüfungen müssen vorgenommen werden für:
  • Arbeitsmittel, deren Sicherheit durch Gebrauch und Einsatzbedingungen im Laufe der Zeit beeinträchtigt werden kann;
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: fest installierte und mobile Elektroleitungen und -anschlüsse, Elektrowerkzeuge und -maschinen, Schutz- und Hilfsmittel gegen elektrische Gefahren wie isolierende Schutzhandschuhe und -kleidung;
  • Überwachungsbedürftige Anlagen (ÜA) nach § 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Hierunter fallen etwa bestimmte Druckgeräte, Gasflaschen u. ä. Mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Bei Festlegung der Prüffristen für die wiederkehrenden Prüfungen sollten Sie 3 Kriterien zu Grunde legen.
 
1. Sicherheit des Arbeitsmittels
Berücksichtigen Sie zunächst alle Faktoren, die die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen können. Alter, Dauerbetrieb, Umgebungsbedingungen (z.B. Nässe) spielen hier eine große Rolle.

2. Herstellerangaben
Auch der Hersteller liefert in Betriebsanleitungen oft wichtige Hinweise auf die Prüfintervalle.

3. Unfallverhütungsvorschriften
Ziehen Sie auch die Angaben zu den Prüffristen in Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln usw. zu Rate. Wenn Sie diese einhalten, sind Sie in der Regel auf der sichern Seite.

Längere Prüffristen sind möglich
An die Prüffristen aus der Checkliste, die auf den Unfallverhütungsvorschriften basieren, brauchen Sie sich nicht sklavisch zu halten. Vielmehr ist es möglich, längere Prüffristen zu wählen, wenn Arbeitsmittel beispielsweise eine ganze Weile gelagert wurden. Sprechen Sie sich jedoch mit der Berufsgenossenschaft ab und begründen Sie Ihre "Fristenlösung", um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Prüffristen: Dokumentieren Sie stichhaltig
Ihre Prüfungen sollten Sie immer nachvollziehbar dokumentieren. Das heißt, das Datum der Prüfung, Name und Unterschrift des Prüfers, Art der Prüfung (Funktionsprüfung, elektrische Sicherheitsprüfung etc.), Prüfgrundlage (z.B. BGG 905 Prüfung von Kranen) und die Prüfergebnisse sollten Sie eindeutig festhalten.
Praxis-Tipp
Bei "messgenauen" Prüfungen kann es sinnvoll sein, die verwendeten Prüfmittel anzugeben, um ihren Kalibrierstatus nachvollziehen können. So können Sie in Zweifelsfällen nachweisen, dass das Prüfgerät die erforderliche Messgenauigkeit für die durchzuführende Prüfung hatte.