Bei Steuerschulden können Sie mehr als nur Geld verlieren

Ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Trier sollte Sie aufhorchen lassen. Denn es kann durchaus passieren, das Ihnen bei Steuerschulden der Reisepass entzogen wird. So können Sie bei Steuerschulden den persönlichen Kontakt zu Ihren Lieferanten verlieren.
Passverlust bei Steuerschulden
Sie können durch geschicktes Vorgehen wirkungsvoll verhindern, dass Ihnen bei Steuerschulden der Pass genommen wird.

Der Fall: Ein Unternehmer hatte 70.000 € Steuerschulden beim Fiskus.

Das kommt vor – und rechtfertigt keinesfalls, dass man Ihnen den Reisepass entzieht und damit einen persönlichen Kontakt zu Ihren ausländischen Lieferanten und Geschäftspartnern unmöglich macht.
Aber:
Zusätzlich zu den Steuerschulden bekamen die Beamten mit, dass der PKW veräußert, die Wohnung aufgelöst und der Hausrat verkauft werden sollte. Der Mann wollte offensichtlich nach Südamerika auswandern. Um das zu verhindern, entzog ihm die Gemeinde den Reisepass – und bekam vor Gericht Recht.
Verwaltungsgerichts Trier,
Urteil vom 07.10.2005,
Az.: 1 L 935/05
Was dieses Urteil für Sie bedeutet
Nun können Sie an dieser Stelle einwerfen: "Was geht das mich an? Ich habe möglicherweise Steuerschulden – aber keine Auswanderungspläne."
So weit, so gut.
Doch damit die Behörden Ihren Pass einbehalten dürfen, reicht es, wenn sich bloß der Verdacht ergibt, Sie würden sich auf Nimmerwiedersehen verabschiedet.
Beispiel:
Sie planen seit längerem eine dreimonatige Reise nach Asien, um bestehende Lieferantenkontakte zu pflegen, zwei wichtige Messen zu besuchen und um neue Lieferantenbeziehungen zu knüpfen. Das hat möglicherweise gar nichts mit eventuellen Steuerschulden zu tun.
Doch kaum hat der Fiskus davon Wind bekommen, ist der Reisepass weg – und die neuen Lieferantenbeziehungen möglicherweise auch.
Zwar gilt der Grundsatz, dass Steuerzahler mit hohen Steuerschulden eine Auslandsreise nur dann verwehrt werden kann, wenn zusätzlich Anhaltspunkte für eine Flucht bestehen. Bei einem "normalen" Urlaub kann Ihnen also nichts passieren.
Und sollten Sie sich während Ihres Urlaubs für die Lieferantenbesuche entscheiden, können Sie die erforderlichen Visa auch gleich vor Ort im jeweiligen Konsulat beantragen.
Gibt es – beispielsweise, weil Sie Ihr Haus gründlich renovieren möchten – Gründe, den Hausrat oder Teile davon zu verkaufen, können Sie mit einem Entrümpelungs- bzw. Verwertungsdienst vereinbaren, dass er diese Aufgabe für Sie übernimmt.
Eigene Anzeigen in der Zeitung, die vielleicht ja auch Ihr Finanzamtsachbearbeiter liest, brauchen Sie dann nicht zu schalten.