6% Zinsen auf Steuer-Nachzahlungen: Das zu viel für den Fiskus

Lange hat man als Steuerpflichtiger drauf gewartet, dass die Finanzaufsicht ein Einsehen hat und endlich die völlig überzogenen Zinsen senkt. Freilich gibt der Staat in seiner Steuer-Gier Einnahmen nicht freiwillig auf. Deshalb ist es gut, dass nun wenigstens der Bundesfinanzhof ein Einsehen hat. Aus seiner Sicht sind Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5% pro Monat auf ausstehende Steuerzahlungen zu viel (Beschluss v. 25.04.2018, Az. IX B 21/18).

Entscheidung gilt für 2015 und spätere Jahre

Sie wissen vermutlich: Sobald nach Ende eines Kalenderjahres 15 Monate verstrichen sind, darf das Finanzamt Nachzahlungszinsen auf noch ausstehende Steuerschulden aus besagtem Jahr verlangen. Oder anders gesagt: Ab April des übernächsten Jahres werden diese Zinsen automatisch erhoben. Sie belaufen sich auf 0,5% der Steuerschuld für jeden angefangenen Monat (§ 233a und § 238 Abgabenordnung AO). Somit werden aufs Jahr gerechnet auf Steuerschulden zusätzliche 6% erhoben. Einmal mehr klagte ein Steuerpflichtiger gegen diese Wucherzinsen. Sie lägen weit über dem seit Jahren üblichen Marktniveau, so sein Argument. Der neunte BFH-Senat gab ihm Recht.

Im entschiedenen Fall ging es um Steuerschulden von fast 2 Mio. €, die sich aus einer Betriebsprüfung ergeben hatten. Die darauf festgesetzten Zinsen beliefen sich auf über 240.000 € für den Zeitraum von 1. April 2015 bis 16. November 2017. Dies sei angesichts der extrem niedrigen Marktzinsen überhöht, so der BFH. Die gesetzliche Zinshöhe sei seit 1961 unverändert. Dabei sei es wegen der elektronischen Datenverarbeitung heute ein Leichtes, den Nachzahlungszinssatz an den jeweiligen Marktzins anzupassen. Das habe der Gesetzgeber bislang versäumt, argumentierten die Richter.

Fazit: Bei noch offenen Nachzahlungsbescheiden sollten Sie Einspruch einlegen und auf den hier angeführten Beschluss verweisen. Da der dritte Senat des BFH zuvor die Nachzahlungszinsen für 2013 für nicht überhöht erklärt hat, steht hier aber noch eine Entscheidung des Großen Senats aus. Erst dann herrscht Klarheit, ob 6% Zinsen pro Jahr wirklich rechtswidrig sind.

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