Betreiben Sie eine gewerblich orientierte Webseite und führen kein Impressum, dann müssen Sie unter Umständen ein hohes Bußgeld bezahlen.
1. Das Impressum muss leicht erkennbar und erreichbar sein
Um die Impressumspflicht zu erfüllen müssen Sie den Anforderungen im § 5 TMG entsprechen. Ihr Impressum muss auf Ihrer Webseite gut sichtbar und von jedem Besucher erreichbar sein. Am besten nehmen Sie das Impressum in Ihr Navigationsmenü auf und widmen diesem eine eigene Seite. Das Impressum können Ihre Besucher dann direkt über Ihre Hauptseite aufrufen. Alternativ können Sie den Link zum Impressum auch in der Fußzeile Ihrer Webseite positionieren. Maximal 2 Klicks dürfen benötigt werden, um das Impressum aufzurufen.
2. Ständig verfügbar und barrierefrei
Gemäß der Impressumspflicht muss das Impressum Ihrer Webseite immer funktionieren, wenn Ihre Seite online ist. Testen Sie zu diesem Zweck in regelmäßigen Abständen den Link zum Impressum. Dieser muss stets funktionieren. Nach Möglichkeit sollte Ihr Impressum von jeder Unterseite Ihrer Website aus aufgerufen werden können. Jeder Webseitenbesucher muss den Inhalt Ihres Impressums ohne Einschränkungen lesen können. Einige Webseitenbetreiber haben für ihr Impressum eine Bilddatei abgelegt, damit soll eine automatische Daten aus Lesung durch Programme wie Crawler verhindert werden. Entscheiden Sie sich auf jeden Fall gegen eine solche Lösung. Ihr Impressum wäre dann nicht mehr barrierefrei und kann zum Beispiel von sehbehinderten Menschen und über Textbrowser nicht mehr aufgerufen werden.
3. Anschrift und Kontaktdaten
Um der Impressumspflicht zu genügen muss Ihr Impressum alle nötigen Pflichtangaben enthalten. Nennen Sie in Ihrem Impressum Ihren Vor- und Nachnamen, den Namen und die genaue Anschrift Ihres Unternehmens. Es reicht auf keinen Fall aus, wenn Sie für Ihr Unternehmen nur Ihre Privatadresse angeben. Besitzt Ihr Unternehmen einen vertretungsberechtigten Gesellschafter, dann muss dieser auch in Ihrem Impressum genannt werden. Gibt es einen Aufsichtsrat, so sollten Sie in Ihrem Impressum mindestens den Vor- und Nachnamen des Vorsitzenden nennen. Erbringen Sie einen Dienst, der einer Zulassung bedarf, dann müssen Sie Ihre zuständige Aufsichtsbehörde ebenfalls in Ihrem Impressum nennen. Zu den weiteren Pflichtangaben in Ihrem Impressum zählen alle wichtigen Kontaktdaten, wie zum Beispiel E-Mail, Telefon und Fax. Eine E-Mail-Adresse alleine reicht nicht aus, es muss mindestens ein weiteres Kommunikationsmedium genannt werden.
4. Keine Abkürzungen
Gemäß der Impressumspflicht müssen alle Angaben vollständig und ohne Abkürzungen im Impressum enthalten sein. Eine einfache Postfachadresse reicht auf keinen Fall aus. Sie dürfen auch nicht Ihren Vornamen abkürzen oder wichtige Details Ihrer Adresse verschweigen. Ihr Impressum muss stets vollständig sein. Sie dürfen Ihren richtigen Namen nicht durch ein Pseudonym ersetzen. Berufsbezeichnungen, Dienstgrade oder akademische Titel müssen nicht als Bestandteil Ihres Namens genannt werden, Adelsprädikate jedoch schon.
Abkürzungen bei der Angabe der Rechtsform sind immer noch sehr umstritten und es gibt bislang keinen richterlichen Beschluss. In der Regel reicht es aber aus, wenn Sie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit GmbH abkürzen.
5. Besondere Rechtsformen und Umsatzsteuer-ID
Bei den Rechtsformen Partnergesellschaften, Genossenschaften und GmbH müssen Sie den Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Handelsregistereintrag im Impressum angeben. Um die Impressumspflicht zu erfüllen, müssen Sie auch Ihre Umsatzsteuer-ID in Ihrem Impressum nennen. Dies gilt natürlich nur für den Fall, dass Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen. Haben Sie eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, dann gehört diese ebenfalls in Ihr Impressum. Besitzen Sie keine Identifikationsnummer und nur eine persönliche Steuernummer, so müssen Sie diese nicht in Ihrem Impressum nennen.