Das Landgericht Aschaffenburg hat entschieden, dass auch Facebook-Seiten zum Schutz des Verbrauchers der Impressumspflicht unterliegen! Eine aktuelle Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern oder fehlendem Impressum rückt das Thema wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Um einer Abmahnung zu entgehen, müssen Unternehmen, die eine eigene Facebook-Fanpage betrieben, ein korrektes Impressum integrieren.
Welche Informationen muss das Impressum enthalten?
Wie bei einer Website auch muss das Impressum in Facebook den Voraussetzungen des § 5 TMG entsprechen und demnach die folgenden Informationen enthalten:
- Name der/des Verantwortlichen
- bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform
- Anschrift
- E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer
- Informationen zur Eintragung in ein öffentliches Register
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ggf. Informationen zur zugehörigen Kammer oder gesetzlichen Berufsbezeichnungen
Was ist zu beachten?
Das Gesetzt schreibt vor, dass das Impressum in Facebook folgende Eigenschaften aufweist:
- leicht erkennbar
Benennen Sie den Menüpunkt eindeutig mit "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung". Rubriknamen wie "Info" sind nicht geeignet! - unmittelbar erreichbar
Das Impressum sollte von jeder Unterseite aus mit maximal 2 Klicks erreichbar sein. - ständig verfügbar
Das Impressum muss permanent erreichbar sein.
Beispiele – wie kann das Impressum integriert werden?