Beachten Sie die Impressumspflicht in Facebook!

Hätten Sie´s gewusst? Seit dem 19.08.2011 besteht für die gewerbliche Nutzung von Facebook eine Impressumspflicht. Das Impressum muss auf der Profilseite deutlich sichtbar, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sein und den Voraussetzungen des § 5 TMG entsprechen. Aktuell sind unzählige Facebook-Seiten von einer Abmahnwelle betroffen. Schützen Sie deshalb Ihre Fanseite!

Das Landgericht Aschaffenburg hat entschieden, dass auch Facebook-Seiten zum Schutz des Verbrauchers der Impressumspflicht unterliegen! Eine aktuelle Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern oder fehlendem Impressum rückt das Thema wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Um einer Abmahnung zu entgehen, müssen Unternehmen, die eine eigene Facebook-Fanpage betrieben, ein korrektes Impressum integrieren.

Welche Informationen muss das Impressum enthalten?

Wie bei einer Website auch muss das Impressum in Facebook den Voraussetzungen des § 5 TMG entsprechen und demnach die folgenden Informationen enthalten:

  • Name der/des Verantwortlichen
  • bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer
  • Informationen zur Eintragung in ein öffentliches Register
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ggf. Informationen zur zugehörigen Kammer oder gesetzlichen Berufsbezeichnungen

Was ist zu beachten?

Das Gesetzt schreibt vor, dass das Impressum in Facebook folgende Eigenschaften aufweist:

  • leicht erkennbar
    Benennen Sie den Menüpunkt eindeutig mit "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung". Rubriknamen wie "Info" sind nicht geeignet!
  • unmittelbar erreichbar
    Das Impressum sollte von jeder Unterseite aus mit maximal 2 Klicks erreichbar sein.
  • ständig verfügbar
    Das Impressum muss permanent erreichbar sein.

Beispiele – wie kann das Impressum integriert werden?