Auch für Vereine gilt Impressumspflicht bei Facebook

Auf Grund einiger Abmahnwellen ist es auch für Vereine unbedingt notwendig, die Impressumspflicht auf Facebook & Co. zu beachten. Was es mit der 2-Klick-Regelung auf sich hat und wie Vereine ihr Impressum richtig managen erfahren Sie in diesem Artikel.

Gerade wenn es um die Impressumspflicht geht, streiten sich oft die Geister, wie und wo diese in sozialen Medien richtig implementiert wird. Es existieren mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Vorteilen und zugleich auch meisten mit Nachteilen. Es kann also sein, dass bei einigen Möglichkeiten die Integrierung relativ einfach ist, jedoch nicht überall sichtbar. Zum Beispiel wenn man das Vereinsimpressum auf Facebook mit Hilfe eines Reiters (Tab) realisiert. Die Mobile-Apps für iOS (iPhone & iPad) oder Android-Smartphones zeigen keine Reiter an. Damit Sie aber nicht Gefahr laufen, eine empfindliche Strafe zahlen zu müssen, gibt es eine Faustregel. 

Die 2-Klick-Regel

Innerhalb von 2 Klicks muss das Impressum im Internet sichtbar sein. Also der Besucher darf nicht mehr als zweimal klicken, um auf das Impressum zu gelangen. Diese Regel zieht sich durch alle Plattformen, die aus Deutschland erreichbar sind, durch. Homepage, Twitter, Facebook, YouTube und allen anderen.

Impressum auf Facebook

Die im Moment einzige Möglichkeit, allen Anforderungen auf Facebook in Sachen Impressumspflicht sicher zu erfüllen, ist die Integrierung eines Links auf die Impressumsseite auf der Vereinshomepage. Voraussetzung ist natürlich, dass das Impressum dort auch richtig implementiert wurde mit allen nötigen Informationen.

Dazu gehören unter anderem genaue Anschrift, Vorstand, evtl. Steuernummer, und für welche weiteren Netzwerke oder Plattformen das Impressum gilt. Wenn Sie Administrator Ihrer Facebook-Vereinspage sind, müssen Sie zur Integrierung des Impressum einfach unter dem Profilbild (das quadratische Foto links) auf Info klicken und den Link dort mit dem Zusatz einfügen, dass es dort zum Impressum geht. 

Auch bei Twitter oder YouTube

Den Info-Bereich finden Sie auch auf fast allen anderen Plattformen. Vielleicht nicht immer sofort ersichtlich. Auf Twitter und YouTube ist er auf jeden Fall vorhanden.

Zwar sind Vereine noch nicht nach meinen Informationen von Abmahnwellen betroffen. Einige Unternehmen hat es jedoch bereits getroffen. Es ist für jeden Verein jedoch ratsam, sich einmal "kurz" die Mühe zu machen, um kein Opfer dubioser Mahnwellen zu werden.