Achtung, wenn Sie Sondernummern als Service anbieten

Verwenden Sie Sondernummern, die sogenannten Mehrwertdienstnummern, müssen Sie die dem Kunden entstehenden Kosten immer angeben. Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht Hildesheim dem Betreiber eines Onlineshops, im geschäftlichen Verkehr auf 0900-Servicenummern zu verweisen, ohne auf die entstehenden Kosten im Einzelnen hinzuweisen (26.09.2006, Az. 11 O 17/06).
Der Fall
Im betreffenden Fall verkaufte der Anbieter Computerzubehör, vorwiegend an Endverbraucher, hauptsächlich über eBay. Dazu bot er "fachmännische Beratung am Servicetelefon" unter einer 0900er Sondernummer an. An diese Werbung war in recht kleiner Schrift der Hinweis "199ct/min" angefügt.

Fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die durch die Nutzung einer Mehrwertdienstnummer entstehenden Kosten, so die Argumentation vor Gericht, handelt es sich um einen unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Außerdem sei § 43b Abs.1 des TKG nicht hinreichend beachtet worden, welcher besagt, dass bei der Preisangabe darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen deutschen Festnetzpreis handelt. Das Landgericht schloss sich dem Antragsteller an und erkannte einen wettbewerbswidrigen Vorteil im Vergleich zum Antragsteller.

Fazit:
Der Beschluss zeigt, dass die Verwendung von Sondernummern nicht unproblematisch ist. Werden dem Verbraucher bestimmte Informationen nicht erteilt, kann eine Abmahnung die Folge sein. Diese Informationspflicht gilt für das B2C-Geschäft, nicht für Gewerbetreibende untereinander.
Pflichtangaben bei Sondernummern:
  • Preis für die Nutzung der 0900er- oder 0190er-Nummer aus dem deutschen Festnetz pro Minute oder pro Anruf, einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Angabe zusammen mit der Rufnummer.
  • Hinweis, dass es sich um einen deutschen Festpreis handelt (bei der Preisangabe).
  • Bei Telefaxdiensten: Hinweis bezüglich der Anzahl der zu übermittelnden Seiten.
  • Bei Datendiensten: Hinweis bezüglich des Umfangs der zu übermittelnden Daten.