Werberecht: Warum Werbung um Jugendliche nur eingeschränkt zulässig ist

Kinder und Jugendliche sind für die Absatzförderung eine sehr attraktive Gruppe. Erstens sind sie die Kunden von morgen (wenn nicht im Einzelfall sogar schon von heute), zweitens führt eine attraktive Jugendwerbung dazu, dass die junge Generation als "Absatzhelfer" der Wirtschaft gegenüber ihren Eltern oft sehr gut funktionieren.
Doch Vorsicht! Wer sich mit seiner Werbung gezielt an Jugendliche wendet, muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit die Gerichte die Werbung nicht einstampfen lassen – wie jüngst in Bayern geschehen.
"Bis 18 brauchen wir das Okay deiner Eltern."
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat Werbeschreiben einer Sparkasse gerügt, die gezielt an Jugendliche unter 14 Jahren versandt wurden, die bereits ein Sparbuch bei der Sparkasse besaßen. In dem Schreiben forderte die Sparkasse ihre Jungkunden auf, eine Unfallversicherung abzuschließen und ein Girokonto zu eröffnen. "Für nur 6 DM im Jahr bist du in der Freizeit bei uns gut unfallversichert. Sprich mit uns!" hieß es da, und "Eigenes Girokonto? Her damit – nicht warten, sondern starten! Möglichkeiten und Vorteile ohne Ende!"
Das OLG entschied: Die Werbung für die Unfallversicherung nutze die Unerfahrenheit der Jugendlichen aus und solle sie veranlassen, die Geschäftsstelle der Sparkasse aufzusuchen. Dabei könnten die jungen Kunden ohne die Zustimmung ihrer Eltern gar keine Versicherung abschließen; darüber täusche der Satz "Sprich mit uns!" hinweg. Hier fehle es an einem Hinweis, dass die Eltern mit dem Rechtsgeschäft der Kinder einverstanden sein müssen.
Hinweis auf erforderliche Zustimmung der Eltern hervorheben
Der Senat entschied weiter: Die Werbung für das Girokonto nutze die Jugendlichen für den Vertrieb der Sparkasse aus; die Sparkasse erwarte, dass die Jugendlichen ihre Eltern ansprechen, diese auf die Vorzüge des Girokontos hinweisen und deren Zustimmung zur Eröffnung des Kontos einholen.
Damit werden die Jugendlichen letztlich als Absatzhelfer der Sparkasse ausgenutzt. Üblicherweise würden nämlich die Eltern anlässlich eines Besuchs in der Geschäftsstelle auf die Vorzüge eines Kontos für die Kinder aufmerksam gemacht.
Dieser "Umweg" werde hier ausgeschaltet. Die Nürnberger Richter hoben zwar hervor, dass Werbeschreiben an Kinder nicht per se unzulässig seien; allerdings müssten diese Schreiben an exponierter Stelle einen Hinweis auf die Zustimmungspflicht der Eltern enthalten.
Hier hatte die Sparkasse einen weiteren Fehler gemacht: Der Satz "Bis 18 brauchen wir das OK deiner Eltern." befand sich im Kleinstdruck am unteren Rand des Schreibens und bezog sich nur auf die Eröffnung des Girokontos und nicht auf den Abschluss der Unfallversicherung.
Ein solcher Hinweis ist nicht nur notwendig, sondern hat noch einen Vorteil: Bei Geschäften, die für die Jugendlichen ähnliche Gefahren mit sich bringen, wie die Eröffnung eines Kontos (z.B. Verlust der Geldkarte, Fehlbuchungen, Verlust von Überweisungsträgern, etc.), müssten Sie in der Werbung für Jugendliche eigentlich diese Risiken aufführen.
Aber: Die Gerichte werten einen Hinweis auf das Zustimmungserfordernis der Eltern als Ausgleich dafür, dass die Risiken nicht genannt werden. Denn der Hinweis auf die Zustimmung schaltet die Eltern schon vor der ersten Kontaktaufnahme zwischen Jugendlichen und dem Werbenden ein, so dass die Eltern die Risiken des Geschäfts von Beginn an kennen.
Im Ergebnis wurde die Sparkasse zur Unterlassung der Werbung verurteilt.
Checkliste
  • Die Zustimmung der Eltern für den Abschluss dauerhafter Verträge wie insbesondere Versicherungen, Konten, Mobilfunkverträge ist bei Jugendlichen immer erforderlich.
  • Der Hinweis auf das Zustimmungserfordernis in der Werbung ist drucktechnisch hervorzuheben, damit die Jugendlichen nicht darüber getäuscht werden, sie könnten alleine den Vertrag abschließen.
  • Möchten Sie die Jugendlichen unverfänglich umwerben, empfiehlt es sich, kleine Werbegeschenke anzubieten, wie z.B. einen Rucksack, den die Jugendlichen im Geschäft abholen können. Die Rechtsprechung lässt bei der Wertreklame gegenüber Jugendlichen einen großen Spielraum, da sich Jugendliche in der Regel nicht verpflichtet fühlen, mit dem schenkenden Unternehmen weitere Verträge abzuschließen.
  • Oder gründen Sie für die Jugendlichen einen "Club", über den die junge Generation – ohne jegliche rechtliche Verpflichtung natürlich! – angesprochen werden kann.