Anmelden von Veranstaltungen

Vor der Ausrichtung einer Veranstaltung muss Ihr Verein die entsprechenden Behörden unterrichten. Das wird oft vergessen oder nicht ernst genommen. In die Veranstaltungsplanung, durch das Vereinsmanagement, gehört das Einholen von Genehmigungen. Der Spaß kann ansonsten schnell getrübt werden.

Veranstaltungen sind das Salz in der Suppe Ihres Vereinslebens. Viele Menschen kommen zusammen, führen gemeinsame Aktivitäten durch oder lassen sich unterhalten. Sie trinken und essen zusammen, hören laute Musik und sind selbst lauter als sonst.

Ihr Vereinsmanagement als Veranstalter muss da gewappnet sein. Sie müssen möglichen Verhinderungsgründen von vornherein entgegentreten. Melden Sie, dem Charakter der Vereinsveranstaltung entsprechend, diese behördlich und sonstig an. Sie befinden sich beim Eintritt diverser Eventualitäten als Veranstalter auf der sicheren Seite.

Vereine sehen in der Anmeldung von Veranstaltungen oft keine Notwendigkeit. Die gesellschaftliche Freiheit und der Behauptungswille gegenüber jedweder Gängelei stärken dabei das Bewusstsein.

Aber Lärm, Müll, Natur- und Umgebungsverschandelungen und Urheberrechtsverletzungern sensibilisieren Staat und Gesellschaft immer wehrhafter. Sicher steht ab und an der Hang zur Übertreibung dahinter. Auch dagegen sollten Sie eine Antwort haben um Ihre Vereinsveranstaltung absichern zu können.

Folgende Behörden sollten Sie rechtzeitig, je nach Veranstaltungsart, vorrangig über Datum, Zeitlänge, voraussichtliche Personenanzahl und vorgesehene Aktivitäten informieren:

  • Kommune, Ordnungsamt (auch für Feiertagserlaubnis, Sperrstundenverlängerung, Schankerlaubnis)
  • Landschaftsbehörden
  • Berufsgenossenschaften
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Sanitätsdienst, Krankenhaus
  • Gema (Das Abspielen fremder Musik ob live oder aus der Konserve ist laut  Urheberrecht genehmigungs- und gebührenpflichtig!)  

Sie vereinfachen Ihre Veranstaltungsdurchführung, wenn Sie im Vorfeld die Anwohner und sonstige Betroffene im Radius des Veranstaltungsgeländes über Ihr Vorhaben informieren und Einvernehmen herstellen.

Ohne vorherige Werbung wird Ihre Veranstaltung wenige Menschen anziehen. Vergessen Sie nicht Ihre Werbeaktionen in der Kommune vorher anzumelden!

  • Werbung an Brücken, Hauswänden, Bauzäunen, Fahrzeugen
  • Aktionsflächen in Fußgängerzonen, an Absperrungen und Leitsystemen
  • Genehmigungen für LKW- Fahrten am Wochenende
  • Lautsprecherdurchsagen 

Nehmen Sie und Ihre Gruppierung die Anmeldemodalitäten für eine Veranstaltungsdurchführung nicht auf die leichte Schulter. Veranstaltungsverbote, Einschränkungen Ihrer Vereinsaktivitäten und Geldstrafen können die Attraktivität Ihres Vereinslebens empfindlich schädigen.