Beitragsbemessungsgrenzen – Anstieg auch im Osten
Nachdem im letzten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Ländern nicht gestiegen ist, kommt es ab 2013 zu einem leichten Anstieg in Höhe von 100 €.
Beitragsbemessungsgrenzen
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Monat |
Jahr |
Kranken- und Pflegeversicherung – bundeseinheitlich – |
3.937,50 € |
47.250 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) |
5.800 € |
69.600 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost) |
4.900 € |
58.800 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
Damit sich Ihre Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden können, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Sie ein Kalenderjahr lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (= Jahresarbeitsentgeltgrenze) mit dem Arbeitsentgelt gelegen haben und im Folgejahr ebenfalls voraussichtlich diese Grenze überschreiten.
Für 2013 gelten hier folgende Werte:
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung – allgemein – |
52.200 € |
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung – besondere (für am 31.12.2002 privat Krankenversicherte) – |
47.250 € |
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße gilt als Orientierung für viele weitere Sozialversicherungsrechenwerte, daher kommt auch ihr eine hohe Bedeutung zu.
Bezugsgröße West – gilt für die KV und PV bundeseinheitlich |
2.695 € |
32.340 € |
Bezugsgröße Ost |
2.275 € |
27.300 € |
Neue Beitragssätze in der Rente und Pflege 2013
Bei den Beitragssätzen ist die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge längst beschlossene Sache. Hier gilt 2013 ein Beitragssatz von 2,05% der beitragspflichtigen Einnahmen.
In der Rentenversicherung ist hingegen eine Senkung auf 19,0 Prozent ab 2013 geplant, sodass hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen entlastet werden.