Wann beginnt die Verjährungsfrist nach der Schlüsselrückgabe?

Hat Ihr Mieter Ihre Wohnung beschädigt oder verschlechtert, steht Ihnen als Vermieter ein Schadenersatzanspruch zu. Allerdings müssen Sie sich mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beeilen, denn Sie haben dafür nur 6 Monate Zeit (§ 548 BGB). Daher ist es für Sie besonders wichtig, zu wissen, wann diese Frist zu laufen beginnt.

Für den Beginn der 6-Monatsfrist spielt es keine Rolle, ob das Mietverhältnis schon beendet ist oder nicht. Nach dem Gesetz ist allein der Zeitpunkt entscheidend, an dem Sie Ihre Wohnung zurückerhalten. In der Praxis machen sich viele Mieter die Rückgabe der Wohnung sehr leicht. Sie übergeben die Schlüssel dem Vermieter oder einem Hausmeister oder sie werfen sie in den Briefkasten. Doch das geht nicht so
einfach.

Schlüsselübergabe muss persönlich erfolgen

So hat der BGH in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Frist zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen grundsätzlich nicht beginnt, wenn Mieter die Schlüssel einfach einem Hausmeister übergeben (BGH, Urteil v. 23.10.13, Az. VIII ZR 402/12). Das gilt zumindest dann, wenn der Hausmeister nicht vom Vermieter beauftragt war, die Wohnungsschlüssel zum Zweck der Wohnungsübergabe zurückzunehmen.

Nach diesem wichtigen Urteil reicht es für den Beginn der Verjährung von Schadenersatzansprüchen ebenfalls nicht, wenn Mieter den Schlüssel einfach in den Briefkasten werfen (BGH, Urteil v. 12.10.11, Az. VIII ZR 8/11). Auch das müssen Sie nicht akzeptieren.

Schlüsselübergabe an Dritte

Besonders bei schwierigen Mietverhältnissen oder bei einer bereits vertraglich festgemachten Anschlussvermietung haben Sie ein starkes Interesse daran, so schnell wie möglich in den Besitz Ihrer Wohnung zu gelangen. Dann können Sie natürlich die Übergabe der Schlüssel an einen Dritten oder den Einwurf in den Briefkasten akzeptieren.

In einem solchen Fall notieren Sie sich aber bitte unbedingt das Datum, an dem der Dritte den Schlüssel erhalten hat bzw. an dem der Schlüssel eingeworfen wurde. Denn das ist dann das entscheidende Datum für den Beginn Ihrer 6-monatigen Verjährungsfrist.

Schadenersatzfrist: Sorgen Sie vor

Normalerweise beginnt die kurze Schadenersatzfrist wegen Schäden an der Wohnung erst mit ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung. Akzeptieren Sie dennoch den Einwurf oder die Übergabe von Schlüsseln, gehen Sie am besten auf Nummer sicher: Berechnen Sie die Verjährungsfrist von dem Zeitpunkt an, in dem Sie den Schlüssel erhalten, dann kann Ihnen nichts passieren.