Vorsicht Haftungsfalle! So bekommt Ihr Förderverein kein Ärger mit dem Finanzamt

Immer mehr Schulfördervereine geraten derzeit ins Visier des Finanzamtes. Die Beamten untersuchen, ob die Vereine tatsächlich als Förderverein arbeiten oder aber im Endeffekt die Finanzierung des alltäglichen Unterrichts gewährleisten. Die Folgen: Die Fördervereine und Spender müssen hohe Nachzahlungen leisten.
Das Finanzgericht Hessen hat festgestellt, dass versteckte Schulgeldzahlungen nicht sein sollten. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand eine Schule, die kein Schulgeld erhebt. Im Alltag hatte sich jedoch gezeigt, dass Unterricht nur durch die Zuwendungen der Eltern an den Förderverein finanziert werden konnte. Die Richter stellten fest, dass es sich in diesem Falle also nicht um freiwillige Spenden handelte und stuften die Zahlungen als Leistungsentgelte ein, die auch nicht ansatzweise als Spenden abziehbar sind.
Wenn Kindergarten oder Schule aber auf Unterstützung der Eltern angewiesen sind, müssen Sie dafür sorgen, dass die Zahlungen nicht als Gegenleistung eingestuft werden. Überprüfen Sie also genau den Spendenzweck und sorgen Sie dafür, dass die Zahlungen der Eltern einen konkret fördernden Charakter haben. Wenn Mitgliedern von Fördervereinen nachgewiesen wird, dass die Spenden z.B. ein Schulgeld vermeiden sollten, entfällt der so genannte Vertrauensschutz.
Das Finanzamt kann für diese Eltern sogar noch dafür sorgen, dass bereits bestandskräftige Steuerveranlagungen noch einmal neu aufgerollt werden. Achten Sie darauf, dass es nicht zu regelmäßigen Zahlungen aller Fördervereinsmitglieder zu einem bestimmten Datum jeden Monats kommt. Sorgen Sie außerdem dafür, dass der Spendenzweck auf der Zuwendungsbestätigung nicht bei allen Eltern gleich ist, sondern regelmäßig neu formuliert wird.