Mit Spenden Steuern sparen

Trotzt der Finanzkrise ist die Spendenbereitschaft der Deutschen ungebrochen. Dabei fließen die meisten Spenden in der Vorweihnachtszeit von Mitte November bis Ende Dezember. Diese hohe Spendenbereitschaft in der Weihnachtszeit wird vom Finanzamt kräftig unterstützt.

Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden und reduzieren so die Steuerlast. Mittlerweile können sogar Spenden ins EU-Ausland geltend gemacht werden.

Darüber hinaus wurde der Formalismus für die Geltendmachung von Spenden abgebaut. Für den Ansatz von Spenden in der Einkommensteuererklärung benötigen die Bürger jetzt weniger oft eine offizielle Spendenquittung.

Welche Spenden werden steuerlich gefördert?
Das Finanzamt akzeptiert nicht sämtliche Spenden für gemeinnützige Zwecke. Um sich einen Überblick über förderungsfähige Spenden zu verschaffen, gibt es eine einheitliche und recht umfangreiche Liste in der Abgabenordnung. Dort kann man nachlesen, welche Spenden als besonders förderungswürdig anerkannt werden.

Neu aufgenommen wurden zuletzt zum Beispiel Spenden für den Hochwasserschutz, Spenden für die Hilfe von Opfern von Straftaten, Spenden für den Verbraucherschutz etc.

Wer kann Spenden entgegennehmen?
Spenden können alle gemeinnützigen Institutionen entgegennehmen, die steuerbegünstigte Zwecke fördern und vom Finanzamt anerkannt sind. Diese Institutionen können dann auch selbst entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen.

Voraussetzung für den Spendenabzug
Die Spende darf nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhen. Leistungen des Spenders sind daher dann nicht begünstigt, wenn sie zum Beispiel als Erfüllung einer Strafauflage zu bezahlen sind.

Die Spende darf darüber hinaus auch nicht im Zusammenhang mit einer Gegenleistung stehen. Dies ist etwa bei Eintrittsgeldern, Wohlfahrtsbriefmarken oder Losen einer Wohltätigkeitsveranstaltung der Fall.

Auch einige Beiträge sind als Spende abzugsfähig
Neben einer reinen Spende sind auch bestimmte Beiträge (etwa an das Rote Kreuz) absetzbar. Als Spende dürfen Mitgliedsbeiträge aber nur abgezogen werden, wenn sie der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser und wissenschaftlicher Zwecke dienen. Spenden beziehungsweise Beiträge, die für die Freizeitgestaltung oder sportliche Betätigung aufgewendet werden, können nicht berücksichtigt werden.

Der Nachweis für die Zahlung der Spende
Für die Anerkennung einer Spende verlangt das Finanzamt die Vorlage einer Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster. Auf diesen Nachweis der Zahlung einer Spende kann allerdings aus Vereinfachungsgründen in einigen Fällen verzichtet werden. Dann reicht dem Finanzamt als Nachweis für die Zahlung der Spende ein Kontoauszug, ein Bareinzahlungsbeleg der Bank mit entsprechendem Aufdruck oder beim Online-Banking der eigene PC-Ausdruck.

Diese Vereinfachungsregelung bei Spenden gilt ohne Betragsgrenzen in Katastrophenfällen, wenn das Geld auf ein extra eingerichtetes Sonderkonto fließt. Allerdings müssen für den Spendenabzug aus der Buchungsbestätigung der Name, die Kontonummern des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag hervorgehen.

Bei Spenden bis zu einem Betrag von 200 Euro genügt darüber hinaus generell der Zahlungsnachweis.

Tipp: Wer mehrere Spenden bis zu jeweils 200 Euro entsprechend auflistet, kann diese in seiner Steuererklärung geltend machen, ohne dass hierfür eine gesonderte Bescheinigung erforderlich ist.

Wann ist die Spende zu berücksichtigen?
Spenden werden steuerlich in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Führen Spenden – zum Beispiel aufgrund eines geringen Einkommens oder einer besonders hohen Spende – nicht zu einer Steuerentlastung, so können sie zeitlich vorgetragen werden. In solchen Fällen berücksichtigt das Finanzamt den nicht berücksichtigen Spendenbeitrag dann automatisch so, als wäre die Spende erst im jeweiligen Folgejahr gezahlt worden.

Voraussetzung ist aber, dass die Spende im Jahr der Zahlung in der Steuererklärung geltend gemacht wird.