von Jürgen Buß, veröffentlicht in Verein
Ohne die Erbringung von materiellen Eigenbeiträgen der Vereinsmitglieder für die Absicherung des Vereinslebens funktioniert keine Gemeinschaft. Diskussionen gibt es unter der Mitgliederschaft immer wieder über die Summe der zu zahlenden Beiträge. In der Regel beschließt hierzu die Mitgliederschaft die Beitragshöhe. Zu diskutierende und zu beschließende gestaffelte Beiträge und Ermäßigungen, helfen zeitweise oder lang anhaltende sozial unterschiedliche Lebensumstände zu berücksichtigen.
Anträge auf Ermäßigung des individuell zu erbringenden Beitrages sind von jedem Mitglied schriftlich zu stellen, zu begründen und mit den entsprechenden Nachweisen zu versehen.
Eine Ermäßigung der Beiträge richtet sich in erster Linie nach den real im Monat zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln des antragstellenden Vereinsmitgliedes.
Eine vom verantwortlichen Vereinsgremium bewilligte Ermäßigung der Beiträge für ein Vereinsmitglied gilt ab Antragstellung für das restliche laufende Beitragsjahr.
Eine Ermäßigung ist jährlich neu zu beantragen und gilt ab dem Antragsmonat.
Soziale Gegebenheiten, Voraussetzungen für die Ermäßigung von Beiträgen:
Zu erbringende Nachweise für die entsprechende Berechtigung der Ermäßigung von Beiträgen:
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| Handbuch für den VereinsVorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Praxishandbuch Sozial Management |
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